16/01/2020
Nachtrag zu unserer Podiumsdiskussion „Reform der Organspende - Brauchen wir die Widerspruchslösung?“ in Kooperation mit der DAF - Demokratische Aktion Fachschaft vom 25. April 2019:
Soeben stimmte der Bundestag in zweiter Lesung über die zwei Gesetzesentwürfe zur Reform der Organspende ab. Der Vorschlag einer fraktionsübergreifenden Gruppe um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der die Einführung der sog. „Widerspruchslösung“ vorsah, fand dabei keine Mehrheit.
Der zweite Vorschlag einer ebenfalls fraktionsübergreifenden Gruppe um Annalena Baerbock (Bündnis 90/Grüne), der das bestehende System im Grundsatz beibehalten und um weitere Abfragungen der persönlichen Einstellung zur Organspende ergänzen sollte, wurde daraufhin von der Mehrheit der Abgeordneten angenommen.
Einen Bericht unserer Podiumsdiskussion von vergangenem April letzten Jahres zu diesem Thema finden Sie unter https://www.uni-goettingen.de/de/bericht%3a+podiumsdiskussion+zur+reform+der+organspende/607569.html
Der Bundestag hat die Widerspruchslösung bei Organspenden abgelehnt. Für die Widerspruchslösung stimmten 292 Abgeordnete, dagegen votierten 379. Jetzt folgt eine Abstimmung über die erweiterte Zustimmungslösung.