22/06/2026
Update zum Curriculumwechsel
Für Studierende, die in das neue Curriculum wechseln möchten und die VU Strafrecht I bisher nicht positiv abschließen konnten, gibt es eine einmalige Möglichkeit:
Eine kurzfristige Anmeldung zum KS Strafrecht I ist möglich, um die Lehrveranstaltung noch im Rahmen dieser Übergangsregelung abzuschließen.
Wer den KS Strafrecht I positiv absolviert, erfüllt die Voraussetzung für den Wechsel in das neue Curriculum und muss somit nicht im alten Curriculum verbleiben.
Anmeldefrist:
25.06.2026, 23:59 Uhr
Bitte beachten:
Die erste Klausur findet bereits am 29.06.2026 statt. Die Nachklausur kann ausschließlich bei negativer Beurteilung oder gegen Vorlage eines ärztlichen Attests absolviert werden.
Wir freuen uns, dass diese Lösung kurzfristig ermöglicht werden konnte und möchten uns beim Institut für Strafrecht für die konstruktive Zusammenarbeit und die Bereitschaft bedanken, betroffenen Studierenden diese zusätzliche Möglichkeit zu eröffnen.