03/01/2019
PRESSE-MITTEILUNG
Fluch und Segen - die neue Schweizer Norm 462638
Durch defekte Elektrogeräte gibt es alljährlich zahlreiche Unfälle und Todesfälle in der Schweiz. Um diese zukünftig zu verhindern, müssen Unternehmen nach der neuen Schweizer Norm 462638 durch regelmäßige Prüfungen der Geräte sicherstellen, dass von ihnen bei bestimmungsgemässem Gebrauch keine Gefahr ausgeht. Die zuständigen Personen in einem Betrieb – Hauswarte, Techniker, Sicherheits-beauftragte etc. – stellt dies vor neue Aufgaben und Herausforderungen.
«Die normative Regel SNR 462638 ist Fluch und Segen zugleich. Die entsprechenden Mitarbeiter müssen auf alle Fälle gut vorbereitet sein, um zukünftig diese Norm entsprechend umsetzen zu können. Neben einem zusätzlichen zeitlichen Aufwand muss die Person auch fachlich immer auf dem neuesten Stand sein und das entsprechende Knowhow mitbringen», betont Kaspar Bolzern, Geschäftsführer und Semi-narleiter von ABZ-SUiSSE (Ausbildungszentrum für Haus-Energie-Gebäude-Instandhaltungstechnik) in Reiden/LU. «Schließlich sollen die Angestellten einen sicheren Arbeitsplatz vorfinden und bestmöglich vor Unfällen durch defekte Geräte geschützt werden», unterstreicht Kaspar Bolzern die Bedeutung der neuen Norm.
Der Geltungsbereich der Schweizer Norm 462638 erstreckt sich auf Geräte mit Betriebsspannungen bis zu 1000V AC oder 1500V DC wie Elektrowerkzeuge, Kaffeemaschinen, Mikrowellengeräte, Haushaltgeräte, Personal Computer, Netzteile für Notebooks, Bildschirme, Staubsauger, Reinigungsmaschinen, Bohrma-schinen, Fräsmaschinen, Bügeleisen, Hochdruckreiniger – eben einfach auf alles, was mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (230V/400V bis 1000V) versorgt wird. Betroffen von der neuen Regelung sind alle Unternehmen, Firmen und Einrichtungen, die ihren Mitarbeitern elektrische Geräte dieser Art zur Benut-zung zur Verfügung stellen.
Die Prüfungen müssen bei Umbau, Instandsetzung respektive der Reparatur von elektrischen Geräten erfolgen. Die Regel SNR 462638 verlangt zudem, dass Wiederholungsprüfungen von elektrischen Be-triebsmitteln (elektrische Geräte) erfolgen müssen. Das Intervall solcher Prüfungen ist ganz klar definiert. So müssen beispielsweise elektrische Geräte, welche auf Baustellen oder Werkstätten eingesetzt wer-den alle 12 Monate, Geräte in Bürobetrieben, Hotels und Heimen alle 24 Monate geprüft werden. Die Verantwortung dieser Prüfung liegt bei jedem Unternehmer, Manager und insbesondere bei den unter-haltsverantwortlichen Personen.
In jedem Betrieb müssen die elektrischen Geräte nach Vorgabe der SNR 462638 geprüft werden - entwe-der intern durch die verantwortliche Person, eigene Betriebselektriker, einer Person aus dem Unter-haltsteam oder durch einen externen Spezialisten.
Firmen und Unternehmen sind verpflichtet, die Geräteprüfung durchzuführen und die Geräteprüfung zu dokumentieren. Sollte es zu einem Betriebsunfall kommen, kann dies unangenehme Folgen haben, denn in der Haftungsfrage wird in allererster Linie der Verantwortliche für die Betriebssicherheit herangezo-gen. «Elektrounfälle, welche auf unsachgemässe Umsetzung der Regel SNR 462638 zurückzuführen sind, können unter Umständen sehr teuer werden», untermauert Kaspar Bolzern.
Aufgrund dieser neu gültigen Regel SNR 462638 bietet das ABZ-SUiSSE in Reiden ein eintägiges Seminar an, in welchem die verantwortlichen Personen das erforderliche Wissen für die Umsetzung der Regel SNR 462638 erhalten.
Für Rückfragen steht das ABZ-SUiSSE jederzeit gerne zur Verfügung:
Ausbildungszentrum für
Haus-Energie-Gebäude-Instandhaltungstechnik
Wiggermatte 16
6260 Reiden
Telefon: +41 62 758 48 00
Fax: +41 62 758 48 01