FewoVerband

FewoVerband Verband der Eigentümer von Ferienwohnungen und Ferienhäusern e.V. Wir vertreten als einziger Bran

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10117 Berlin

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Der Verband wird vertreten durch den Vorstand. Präsident: Daniel Rousta
Vizepräsidenten: Jürgen Neumeyer und Arne Grimm

Registernummer: VR 38917 B
Registergericht: AG Charlottenburg (Berlin)

IBAN: DE88 4306 0967 1242 0045 00
BIC: GENODEM1GLS
PAYPAL: [email protected]



Steuernummer: 27 / 628 / 50939
Umsatzsteuer-ID: DE34 318 95 34

Der Verband der Eigentümer von Ferienwohnungen und Ferienhäusern e.V. ist vom Finanzamt für Körperschaften I von Berlin als Berufsverband nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 des Körperschaftsteuergesetzes anerkannt. Dies bedeutet, Beiträge und Leistungen der Mitglieder sind steuerlich absetzbar.

21/12/2021

KEIN BEHERBERGUNGSVERBOT GEPLANT!

Heute tagt - wohl zum letzten Mal in diesem Jahr - die Runde der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit Bundeskanzler Olaf Scholz, um über Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie zu beraten. Wir haben die Beschlussvorlage unmittelbar vor Beginn der Sitzung aus gut informierten Kreisen erhalten. Hier könnt Ihr Sie einsehen: https://fewo-verband.de/wp-content/uploads/2021/12/201221-Entwurf-BV-nach-BMPK.pdf
Nach Lage der Dinge wird es über Weihnachten und den Jahreswechsel kein flächendeckendes Beherbergungsverbot geben.
Bitte bleibt auch weiterhin verantwortungsvoll bei der Vermietung Eurer Fewos und Ferienhäuser, haltet Hygienekonzepte und Kontrollmaßnahmen ein. Gemeinsam besiegen wir das Virus.
Und nicht zuletzt: Bleibt gesund, liebe Vermieterinnen und Vermieter!

02/12/2021

Der finale Beschluss der Bund-Länder-Konferenz liegt uns vor. Unter Ziffer 14 heißt es dort:

"Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B. zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben."

Hier ist nur von HOTELübernachtungen die Rede. Wir werden im Gesetzgebungsprozess sehr genau darauf achten, dass der Bundestag sich an den Wortlaut dieses Appells hält und nicht durch die Verwendung des Begriffs "Beherbergung" Ferienwohnungen und Ferienhäuser wieder mit betroffen sind.

Dieser heutige Wortlaut markiert einen großen Erfolg unserer Arbeit. Die Differenzierung der Beherbergungsformen scheint von den Regierungschefs und dem Kanzleramt nachvollzogen worden zu sein. Vielen Dank für die Unterstützung an alle Vermieterinnen und Vermieter, die dabei mitgeholfen haben!!!!

02/12/2021

Heute tagt bereits wieder die Bund-Länder-Konferenz und entscheidet über notwendige Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Wir haben mit Beteiligten gesprochen und vorab die vertrauliche Beschlussvorlage einsehen können. Es sind nach aktuellem Stand keine bundesweiten, flächendeckenden Maßnahmen vorgesehen, die uns Vermieterinnen und Vermieter von Ferienwohnungen und Ferienhäusern einschränken.

Inzidenzunabhängig wird es Zugangsbeschränkungen für Einrichtungen der Freizeitgestaltung (Kinos, Gastronomie, Theater...) und dem Einzelhandel nach der 2G-Regel geben. Von Beherbergung steht (Stand: 8:30 Uhr) nichts in der Vorlage.

Was in privaten Räumen gilt, gilt auch in Fewos und Ferienhäusern: Beschränkung auf den eigenen Haushalt sowie zwei Personen eines weiteren Haushalts. Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind nicht betroffen.

Noch offen ist, ob und wie die bisherigen Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz verlängert werden. Hier ist möglicherweise eine regional differenziertere Anwendung vorgesehen, bei Beherbergung in besonders schlimm betroffenen Kreisen (Inzidenz >350) untersagt werden kann.

Der Bundestag soll schon bald über eine allgemeine Impfpflicht entscheiden. Der Fewo-Verband ist einer der wenigen und gehörte zu den ersten Verbänden, die dies gefordert haben.

Obwohl die Politik jetzt aslo sehr einschneidende und wirkungsvolle Maßnahmen auf den Weg bringt, spricht derzeit niemand von einem Beherbergungsverbot.

Mit diesem Ergebnis - wenn es heute so beschlossen wird! - können wir privaten Urlaubsanbieter außerordentlich zufrieden sein!

Geht doch, Olaf Scholz! Gestern haben wir es gefordert, heute setzen die Regierungschef:innen und Sie es in Gang. Bitte ...
30/11/2021

Geht doch, Olaf Scholz! Gestern haben wir es gefordert, heute setzen die Regierungschef:innen und Sie es in Gang.
Bitte lassen Sie uns bei Gelegenheit darüber reden, wie Fewos und Ferienhäuser im Falle eines erneuten Lockdown behandelt werden. Beim letzten Mal war das mehr als unglücklich.

29/11/2021

PRESSEMITTEILUNG:

Fewo-Verband fordert allgemeine Impfpflicht und will Impfgegner ausschließen

Angesichts der immer weiter steigenden COVID19-Infektionsraten sowie der noch nicht absehbaren Entwicklung durch die Coronavirus-Variante Omikron fordert der Verband der Eigentümer von Ferienwohnungen und Ferienhäusern e.V. die neue Bundesregierung auf, unverzüglich eine allgemeine Impfpflicht einzuführen.

Man habe viel zu lange, und wohl nicht zuletzt wegen des Wahlkampfes, ein konsequentes Handeln versäumt. In der Folge konnte eine gefährliche Allianz von Realitätsverweigerern, Radikalen und Esoterikern dafür sorgen, dass das Land nun unmittelbar vor dem nächsten Lockdown steht, so der Präsident des Fewo-Verbandes, Daniel Rousta, am Montag, 29.11.2021, in Berlin.

„Wer Impfgegner ist, provoziert den nächsten Lockdown. Und der Schaden trifft uns alle – auch diejenigen, die sich in jeder Situation der letzten knapp zwei Jahre solidarisch verhalten haben. Wenn Olaf Scholz kommende Woche den Amtseid als Kanzler schwört, sollte klar sein, was es bedeute, Schaden vom deutschen Volke abzuwenden“, sagte der Verbandspräsident.

„Nur wenn viel mehr Menschen geimpft sind, kommen wir dauerhaft ohne weitere Lockdowns aus. Schulen, Handel, Gastronomie und Beherbergung, letztlich alle Bürgerinnen und Bürger leiden sonst permanent unter den wirren Ansichten einer Minderheit“, so Rousta.

In den eigenen Reihen greift der Verband bereits jetzt durch: „Wer Impfungen ablehnt und dies im Zusammenhang mit seiner Eigenschaft als Vermieter einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses über unsere öffentlichen Kanäle propagiert, schadet den satzungsmäßigen Verbandszielen und wird ausgeschlossen“, sagte der Gründer und Vorsitzende der Vereinigung privater Urlaubsanbieter.

Pressemitteilung:Tourismusziele der Ampelkoalition stärken Fewos und FerienhäuserZu den tourismuspolitischen Zielen im K...
25/11/2021

Pressemitteilung:

Tourismusziele der Ampelkoalition stärken Fewos und Ferienhäuser

Zu den tourismuspolitischen Zielen im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP erklärt der Präsident des Verbandes der Eigentümer von Ferienwohnungen und Ferienhäusern, Daniel Rousta:

„Die Ampel-Koalition schlägt ein neues Kapitel in der Tourismuspolitik auf. Der Deutschlandtourismus als nachhaltige, naturverträgliche und sozial bedeutsame Form des Reisens wird deutlich aufgewertet. Private Ferienwohnungen und Ferienhäuser sind das Rückgrat der deutschen Ferienwirtschaft und werden damit eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der ambitionierten Vorhaben der Bundesregierung spielen.

Die Vermieterinnen und Vermieter der privaten Urlaubsunterkünfte sind bereit, gemeinsam mit der Bundesregierung diese Ziele umzusetzen. Wichtig ist, dass die von der zukünftigen Bundesregierung geplante „Nationale Plattform Zukunft des Tourismus“ nicht in der Fortführung bestehender Strukturen verhaftet bleibt, sondern ihre Arbeit mit einer sorgfältigen Analyse des Marktes und seiner Strukturen beginnt. Rund ein Fünftel der innerdeutschen Bettenkapazitäten, in vielen Ferienregionen häufig sogar die überwiegende Mehrheit, werden in Ferienwohnungen und Ferienhäusern zur Verfügung gestellt. Dem wurde die Tourismuspolitik in der Vergangenheit nicht ansatzweise gerecht.

Die neue Bundesregierung hat hier die Chance auf einen Paradigmenwechsel. Mit dem designierten Wirtschaftsminister Robert Habeck, in dessen Zuständigkeit der Tourismusbereich fällt, verbinden die Fewo- und Ferienhausvermieter dabei große Hoffnungen.

Habeck ist in einer Tourismusregion aufgewachsen und war dort als schleswig-holsteinischer Minister lange Jahre in politischer Verantwortung. Er weiß, wovon er spricht, wenn es um den Deutschlandtourismus geht. Wir freuen uns auf den Dialog mit ihm und werden als private Urlaubsanbieter selbstverständlich einen tatkräftigen Beitrag zum Modernisierungsprogramm der Bundesregierung leisten.“

In Sachsen gilt jetzt auf Basis einer Notfallverordnung bis zum 12. Dezember wieder ein totales Beherbergungsverbot, auc...
21/11/2021

In Sachsen gilt jetzt auf Basis einer Notfallverordnung bis zum 12. Dezember wieder ein totales Beherbergungsverbot, auch für Ferienwohnungen und Ferienhäuser. Grund ist die dramatische Entwicklung des Infektionsgeschehens. Das Schaubild zeigt die Inzidenz der geimpften und nicht geimpften Bevölkerung in Sachsen. Wären mehr Menschen geimpft, würde es kein Beherbergungsverbot geben. Das ist Fakt.

Wir bitten darum, auf unserer Seite keine Debatten mehr über Für und Wider beim Thema Impfen zu führen. Wir löschen in Zukunft Kommentare und Beiträge, die unserer Branche schaden, indem sie letztlich zu neuen Schließungen führen.

Schweren Herzens aber konsequent sagen wir Adieu zu denen, die dies nicht mit ihrer Meinung vereinbaren können. Wir leben in einem freien Land, jeder darf seine Meinung haben. Aber die Meinungsfreiheit hat Grenzen, wo sie anderen schadet, zum Beispiel allen Vermieterinnen und Vermietern von privaten Ferienunterkünften.

19/11/2021

Jetzt doch: Lockdown in einigen Regionen in Bayern. Die rechtlichen Hintergründe haben wir in den letzten Tagen auf dieser Seite dargestellt (siehe die letzten beiden Postings). Gleiches droht bundesweit überall, wo die Infektionswerte in die Höhe schnellen. Bis zum 15. Dezember 2021 ist ein Beherbergungsverbot durch Länderverordnung möglich. Und: Es ist nicht auszuschließen, dass die Gesetzeslage geändert wird und wir doch wieder einen längeren Lockdown befürchten müssen, wenn keine Trendwende gelingt. Bitte helft mit, das zu verhindern.

18/11/2021

Kurzes Update: Der Gesetzentwurf von SPD, FDP und GRÜNEN wird auf Druck der Unionsseite im Deutschen Bundestag und einiger Länder angepasst, weil diese sich mehr Eingriffsmöglichkeiten wünschen.

Es wird eine "Länderöffnungsklausel" geben, die den Bundesländern eigene Regelungen ermöglicht, wie wir aus einem internen Schreiben der SPD-Bundestagsfraktion erfahren haben. Allerdings gilt auch hier: ES GIBT WEITERHIN KEIN BEHERBERGUNGS- UND REISEVERBOT.

Wörtlich lautet der Passus:

"Länderöffnungsklausel
Angesichts des aktuell sehr schweren Infektionsgeschehens in einigen Bundesländern und der zu erwartenden Zuspitzung der Situation in den kommenden Winterwochen erkennen wir an, dass auch weitergehende Handlungsbefugnisse für die Länder notwendig werden können. Deshalb wollen wir regeln, dass weitergehende Schutzmaßnahmen möglich sind, wenn das jeweilige Landesparlament einen entsprechenden Beschluss gefasst hat. Mit einem Parlamentsbeschluss kann das Land eingeschränkt auf den Maßnahmenkatalog von § 28 a Abs. 1 Infektionsschutzgesetz zurückgreifen. Damit könnten beispielsweise auch Veranstaltungen abgesagt und Klubs oder Diskotheken sowie sonstige Freizeiteinrichtungen vorübergehend geschlossen werden. Wir stellen gesetzlich aber ganz klar, dass es keine Ausgangssperren, keine flächendeckenden vorsorglichen Kita- oder Schulschließungen, keine Untersagung der Sportausübung, keine flächendeckende Untersagung von Reisen oder Übernachtungsmöglichkeiten, keine flächendeckenden vorsorglichen Schließungen von Betrieben beispielsweise der Gastronomie oder dem Einzelhandel geben darf. Auch die flächendeckende Untersagung von Gottesdiensten oder Versammlungen ist nicht möglich. Um Regelungslücken zu vermeiden, bis die Länder ihre Schutzmaßnahmen auf Grundlage des neuen Rechts erlassen haben, sehen wir eine Übergangs-frist für die Fortgeltung des bisherigen § 28 a Absatzes 1 IfSG als Rechts-grundlage für die darauf gestützten Allgemeinverfügungen und Rechtsverordnungen der Länder bis zum 15. Dezember 2021 vor." (Zitat Ende)

Aufgrund der Übergangsfrist sind allerdings bis zum 15. Dezember nach geltender Rechtslage länderspezifische Maßnahmen, auch ein Beherbergungs- und Reiseverbot, nicht ausgeschlossen.

Bitte bedenkt beim Kommentieren: Wir machen diese Regeln nicht, wir kommunizieren sie nur sehr frühzeitig. Danke ❤️

17/11/2021

Liebe Vermieterinnen und Vermieter! Uns liegt die Beschlussvorlage für die morgige Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer vor. Ihr könnt Sie unterhttps://fewo-verband.de/wp-content/uploads/2021/11/2021-11-17_BV-Corona-4.pdf einsehen.

Es droht daraus aktuell weiterhin kein Beherbergungsverbot. Allerdings sind Ziffer 11 und 12 der Vorlage aufmerksam zu lesen.

Wichtig ist: Haltet Euch bitte strikt an die jetzt geltenden Kontrollregeln. Während in der Vergangenheit manchmal unklar war, ob es eine Pflicht von privaten Urlaubsanbietern zur Kontrolle von Impf- und Testausweisen gab, ist die Lage nun eindeutig. Wenn in einem Bundesland 3G, 2G oder 2G+ gibt, dann muss das auch von uns als Vermieterinnen und Vermieter kontrolliert werden.

Wir unterstützen die Aktion und die Kampagne des Deutscher Tourismusverband. Der Appell lautet: Lasst euch impfen, damit Reisen sicher ist!

Bitte helft mit, dass Reisen auch im Winterhalbjahr, an Weihnachten und über Silvester, während der Skisaison und ins Frühjahr hinein, möglich und sicher bleibt.

Auf politischer Ebene werden wir weiterhin alles tun, damit der kontaktarme Urlaub in Ferienwohnungen und Ferienhäusern nicht wieder zum Ziel von Verbotsmaßnahmen wird.

10/11/2021

Liebe Fewo- und Ferienhausvermieterinnen und -vermieter! Wir nutzen diese Seite nur in ganz wenigen Fällen, um einzelne Unternehmen oder Personen zu empfehlen oder zu bewerben.

Für den Durchstarter-Kongress von Elisabeth Fechner machen wir eine rare Ausnahme. Sie hat die Gründung des Verbandes von Anfang an unterstützt und erwähnt im Rahmen ihrer Veranstaltungen auch immer wieder den Fewo-Verband positiv. Elisabeth hilft mit ihrer Arbeit darüber hinaus, ein Netzwerk von gut qualifizierten und erfolgreichen Anbietern privater Unterkünfte aufzubauen.

Der Kongress beginnt in wenigen Tagen, es sind noch Plätze frei.

(Transparenzhinweis: Der Link ist ein sog. Affiliate-Link. Das bedeutet, bei einer Buchung erhalten wir eine Provision von Elisabeth Fechner. Die Provision verbleibt zu 100% beim Verband.)

https://erfolgreiche-ferienimmobilien.de/fewo-durchstarter-kongress-2021-fewo-verband/

09/11/2021

Die Corona-Infektionslage entwickelt sich in diesen Tagen leider sehr dramatisch und uns erreichen viele Nachrichten und Anrufe von besorgten Fewo- und Ferienhausvermieterinnen und -vermietern.

Der Unterschied zum November des letzten Jahres ist die Tatsache, dass die überwiegende Mehrheit der Menschen im Land mittlerweile geimpft ist. Im Moment droht nach unserer Ansicht kein Lockdown mit einem Beherbergungsverbot - jedenfalls nicht für Geimpfte. Das hören wir aus nahezu allen Hintergrundgesprächen mit Landesregierungen und Gesundheitsbehörden.

Wir haben den Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz der Ampelkoalition vorab erhalten, ihr findet ihn unterhttps://fewo-verband.de/wp-content/uploads/2021/11/infektionsschutzgesetz_entwurf.pdf

Nach erster Prüfung ist die Neufassung des §28a Abs. 7 Infektionsschutzgesetz für uns private Ferienanbieter interessant. Die dort erwähnten Schutzmaßnahmen sind abschließend, das geht aus der Begründung (S. 32) des Dokumentes hervor. Wir verstehen dies so, dass es, Stand heute, keine rechtliche Grundlage für ein allgemeines Beherbergungsverbot geben wird. Dies ist ein großer Unterschied zur Situation vor einem Jahr!

Dennoch werden wir wachsam sein und die politische Debatte auf allen Ebenen verfolgen. Bitte helft mit und meldet uns behördliche Aktivitäten sofort, wenn Ihr die Belange der Fewo- und Ferienhausbranche berührt seht.

Gleichzeitig möchten wir an alle Vermieterinnen und Vermieter appellieren: Beachtet bitte die Test- und Hygieneregeln! Nichts wäre schädlicher für unsere Branche, als schwarze Schafe, die zu lax mit dem Thema umgehen.

Lasst uns jeden Tag aufs Neue beweisen, dass kontaktarmer Urlaub in Ferienwohnungen und Ferienhäusern kein Pandemietreiber ist. Dann werden wir ohne ein erneutes Beherbergungsverbot durch die vierte Welle kommen!

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