19/05/2026
Als DPJV waren wir Mitorganisatoren der KI-Konferenz – diesmal analysierten wir die zivil-, strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Auswirkungen des Einsatzes von KI in Polen und Deutschland in einer wunderbaren Gruppe.
Mitorganisatoren: Jan Długosz Universität in Częstochowa, Universität Regensburg, Deutsch-Polnische Juristen-Vereinigung e.V.
Ehrenpatronat: Kommissar für Menschenrechte, Ministerium für Digitalisierung, Stadt Częstochowa
Ich möchte allen Teilnehmern für ihre Teilnahme und ihre äußerst informativen und sehr fundierten Reden danken.
Prof. Gerrit Manssen von der Universität Regensburg sprach über eine vollautomatisierte Verwaltungstätigkeit im deutschen Verwaltungsrecht,
Prof. Henning Mueller, Künstliche Intelligenz als Betrüger?
Prof. Tabea Bauermeister, Deepfakes – zu real, um erlaubt zu sein? – Datenschutzrechte, DSGVO und die Verordnung zur künstlichen Intelligenz
Prof. Alexander Tischbirek, Europäisches Verwaltungsrecht zur Künstlichen Intelligenz? Zur administrativen Durchsetzung der Verordnung zur Künstlichen Intelligenz,
Auf polnischer Seite: Dr. Katarzyna Klimowicz vom MC, Demokratische Prozesse und neue Formen der bürgerschaftlichen Teilhabe mit dem Einsatz digitaler Werkzeuge, die auf Modellen partizipativer und deliberativer Demokratie basieren,
Prof. Bogusław Przywora, Zum Gesetzentwurf zu Künstlichen Intelligenzsystemen – Kommentare aus der Perspektive der Verfassung der Republik Polen
Prof. Jarosław Krzywański, Dr. Olgierd Kucharski, Der Einsatz von KI-Agenten im Recht
Edyta Bielak-Jomaa, PhD, Neurodiskriminierung in Arbeitsbeziehungen, Izabela Hepner-Zybert, MSc, National e-Invoice System (KSeF) in Polen, als Beispiel für die Entwicklung künstlicher Intelligenz (KI) im Finanzwesen – die Möglichkeit, Finanzprozesse zu automatisieren,
Marek Biadacz, MSc, Anwendung von Künstlichen Intelligenz-Lösungen in der öffentlichen Verwaltung,
und ich über die rechtlichen Einschränkungen der Meinungsfreiheit im Zusammenhang mit der Nutzung künstlicher Intelligenz