Kölner Forschungsstelle für Medienrecht

Kölner Forschungsstelle für Medienrecht Die Kölner Forschungsstelle für Medienrecht wurde 2006 an der Technischen Hochschule Köln errichtet. Ihr Gründer und Leiter ist Professor Dr. Rolf Schwartmann.

Die Kölner Forschungsstelle für Medienrecht wurde 2006 an der Fachhochschule Köln errichtet. In fünf Forschungsschwerpunkten forschen und lehren vier Professoren sowie zahlreiche Dozenten aus Medienunternehmen aller wesentlichen Mediengattungen, sowie Repräsentanten von Rechtsanwaltskanzleien und Medienaufsicht. Die Forschungsstelle wird aus Mitteln der Fachhochschule getragen und hat einen Beirat

mit beratender Funktion. Sie kooperiert seit 2008 im Rahmen der Fachanwaltsausbildung im Rahmen des Masterstudienganges Medienrecht und Medienwirtschaft LL.M., mit der Rechtsanwaltskammer Köln und dem Kölner Anwaltverein.

Die Kölner Forschungsstelle für Medienrecht zum zweiten Mal auf dem Gamescom Congress „Schon im Titel des Panels prallen...
28/08/2019

Die Kölner Forschungsstelle für Medienrecht zum zweiten Mal auf dem Gamescom Congress

„Schon im Titel des Panels prallen zwei Welten aufeinander“ bemerkte Stefan Sporn, Vorsitzender des Beirats der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht, zum Auftakt des von ihm moderierten und von der Forschungsstelle zum zweiten Mal mit organisierten Panels zum Thema „Rundfunkregulierung für Let`s plays“ auf dem diesjährigen gamescom congress am 21. August 2019. „Rundfunkregulierung und Let´s play, das passe in den Augen vieler nicht zusammen.“

In der anschließenden Diskussion gingen die Vertreterin und Vertreter von Verbänden und Medienunternehmen sowie aus Politik und Medienaufsicht darum der Frage nach, ob Let´s play Angebote überhaupt Rundfunkregulierung brauchten und wenn ja, in welcher Form. Alexander Natt, Rundfunkreferent der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei, erläuterte die Hauptziele bei der Ausarbeitung des Medienstaatsvertrags und die beabsichtigten Neuregelungen, die für die Let`s Play Angebote gelten sollen. Zu der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung der vorgesehenen Regulierung vertraten die Diskutanten in einer lebhaften Diskussion sehr kontroverse Ansichten.
Einigkeit bestand aber bei allen darüber, dass auch die Regulierung der Let`s play Angebote sich an den Schutzgütern Jugendschutz, Menschenwürde, Nutzerschutz und Vielfaltssicherung orientieren müsse. Wie dies vor allem mit Blick auf den Jugendschutz gewährleistet werden könne und, ob die geplanten Neuregelungen des Medienstaatsvertrags dafür geeignet seien, beurteilten die Diskustunten indes wieder teilweise sehr unterschiedlich und schlugen verschiedene alternative Lösungsansätze vor. Dass diese allerdings noch Eingang in den ausgearbeiteten Entwurf des Medienstaatsvertrags finden werden, darf angezweifelt werden, nachdem Natt feststellte, dass zwar alle im Rahmen des zweiten Anhörungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen zum Medienstaatsvertrag gelesen, es Änderungen vermutlich aber wenn, nur noch in Details der geplanten Vorschriften geben würde. Abschließendes Fazit von Sporn war daher auch, dass man den Entwurf des Medienstaatsvertrags durchaus ernst nehmen müsse.

Panelteilnehmer:

Kai Bodensieck, Brehm & v. Moers

Dr. Eva Flecken, Sky Deutschland

Prof. Dr. Christian-Henner Hentsch, Kölner Forschungsstelle für Medienrecht, TH Köln, game

Alexander Natt, LL.M., Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz

Dr. Tobias Schmid, Landesanstalt für Medien NRW (LfM)

Moderation: Prof. Dr. Stefan Sporn, Kölner Forschungsstelle für Medienrecht, TH Köln, RTL International GmbH

Die Kölner Forschungsstelle für Medienrecht zum zweiten Mal auf dem Gamescom Congress am 21. August 2019Auch in diesem J...
04/07/2019

Die Kölner Forschungsstelle für Medienrecht zum zweiten Mal auf dem Gamescom Congress am 21. August 2019

Auch in diesem Jahr wird die Kölner Forschungsstelle für Medienrecht auf dem Gamescom Congress vertreten sein. Am 21. August 2019 findet von 16.30 – 17.30 Uhr das von der Forschungsstelle mitorganisierte Panel „Rundfunkregulierung für Let’s Plays?“ statt.

Derzeit wird ein neuer Rundfunk- bzw. Medienstaatsvertrag der Länder diskutiert, der insbesondere eine Lösung für die derzeitige Lizenzpflicht für Let’s Player bringen soll. Alle Beteiligten sind sich einig, dass es keine Rundfunklizenz geben soll, aber der Weg dahin ist nicht klar. Genügt eine Anzeigepflicht oder muss der Rundfunkbegriff und die damit verbundene Regulierungsstruktur doch neu gedacht werden? Die Panellisten analysieren den Stand der politischen Diskussion und diskutieren mögliche Wege aus Sicht der Gamesbranche.

Das Panel wird von Prof. Dr. Stefan Sporn, Beiratsvorsitzender der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht und Senior Vice President International Distribution, RTL International GmbH, moderiert. Weitere Teilnehmer sind:

• Kai Bodensiek, Partner, Brehm & v. Moers
• Dr. Eva Flecken, Vice President Public Policy, Regulatory & EU Affairs, Sky Deutschland
• Prof. Dr. Christian-Henner Hentsch, Leiter Recht & Regulierung, game / Kölner Forschungsstelle für Medienrecht
• Heike Raab, Staatssekretärin für Medien und Digitales Rheinland-Pfalz
• Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW

Weitere Informationen finden Sie hier http://gamescom-congress.de/

Bewerbungsfrist für den Masterstudiengang Medienrecht und Medienwirtschaft, LLM. an der TH Köln endet am 31.07.2019Bis 3...
14/05/2019

Bewerbungsfrist für den Masterstudiengang Medienrecht und Medienwirtschaft, LLM. an der TH Köln endet am 31.07.2019

Bis 31.07.2019 können Sie sich über das Online-Portal der TH Köln für unseren Masterstudiengang bewerben.
Wir freuen uns über Ihr Interesse.

Die Online-Bewerbung startet - für das Wintersemester voraussichtlich ab Anfang Mai - für das Sommersemester voraussichtlich ab Anfang Dezember eines jeden Jahres. Änderungen vorbehalten.

Neue Vorschriftensammlung Wettbewerbsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht ist da !
14/05/2019

Neue Vorschriftensammlung Wettbewerbsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht ist da !

Die neu bearbeitete und erweiterte Auflage des Lehrbuchs bietet einen Überblick über das gesamte Medienrecht und wendet ...
11/04/2019

Die neu bearbeitete und erweiterte Auflage des Lehrbuchs bietet einen Überblick über das gesamte Medienrecht und wendet sich an Studierende an Universitäten und Fachhochschulen in Medienstudiengängen ebenso wie an Medienpraktiker.

Erschienen bei C.F. Müller

Die neu bearbeitete und erweiterte Auflage des Lehrbuchs bietet einen Überblick über das gesamte Medienrecht und wendet sich an Studierende an Universitäten und Fachhochschulen in Medienstudiengängen ebenso wie an Medienpraktiker.

*Save the Date*Am 24.05.2019 findet das 10. Kölner Mediensymposium statt.Vielfaltssicherung und Demokratie im Zeitalter ...
06/03/2019

*Save the Date*
Am 24.05.2019 findet das 10. Kölner Mediensymposium statt.

Vielfaltssicherung und Demokratie im Zeitalter von Algorithmen und Künstlicher Intelligenz.

Die Kölner Forschungsstelle für Medienrecht (TH Köln) veranstaltet gemeinsam mit dem ceres (Universität zu Köln) und der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg das 10. Kölner Mediensymposium.

Die FAZ.NET - Frankfurter Allgemeine Zeitung verweist  anhand eines aktuellen Falles an der Freie Universität Berlin auf...
13/12/2018

Die FAZ.NET - Frankfurter Allgemeine Zeitung verweist anhand eines aktuellen Falles an der Freie Universität Berlin auf das von Prof. Schwartmann angefertigte Gutachten: "Datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Kenntlichmachung des Entzugs eines Doktorgrades in (Online-)Bibliothekskatalogen".

Wer in einer wissenschaftlichen Arbeit täuscht, muss mit einem ausführlichen Vermerk im Bibliothekskatalog rechnen. Uneindeutige Hinweise werden der Komplexität des Vorgangs nicht mehr gerecht.

Der Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Prof. Dr. Günter Krings  und Pr...
05/12/2018

Der Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Prof. Dr. Günter Krings und Prof. Dr. Rolf Schwartmann (Kölner Forschungsstelle für Medienrecht, TH Köln) haben gestern auf dem Digitalgipfel 2018 in Nürnberg das für das BMI in der Fokusgruppe Datenschutz unter Leitung von Professor Dr. Schwartmann erarbeitete Arbeitspapier zu Anforderungen an den datenschutzkonformen Einsatz von Pseudonymisierungslösungen vorgestellt.

Forschungsstelle legt BMI-Arbeitspapier zu Pseudonymisierung auf dem Digitalgipfel 2018 vor 5. Dezember 2018 Posted by: medienrecht_user Category: Allgemein, Keine Kommentare Der Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Prof. Dr. Günter Krings und Prof....

05/12/2018
Die Fokusgruppe Datenschutz des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat stellt auf dem Digitalgipfel 2018 das ...
03/12/2018

Die Fokusgruppe Datenschutz des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat stellt auf dem Digitalgipfel 2018 das unter Leitung von Professor Dr. Schwartmann erarbeitete Arbeitspapier zu Anforderungen an den datenschutzkonformen Einsatz von Pseudonymisierungslösungen vor. Pseudonyme schützen Daten und können deren datenschutzkonforme Nutzung ermöglichen.

Arbeitspapier Pseudonymisierung 3. Dezember 2018 Posted by: medienrecht_user Category: Allgemein, Keine Kommentare Die Fokusgruppe Datenschutz des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat stellt auf dem Digitalgipfel 2018 das unter Leitung von Professor Dr. Schwartmann erarbeitete Arbeitsp...

Inwieweit sollten Universitätsbibliotheken die Öffentlichkeit in Bibliothekskatalogen darüber informieren dürfen, dass z...
19/10/2018

Inwieweit sollten Universitätsbibliotheken die Öffentlichkeit in Bibliothekskatalogen darüber informieren dürfen, dass z.B. ein Doktorgrad wegen eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens (etwa wegen eines Plagiats) rechtskräftig entzogen wird?
http://www.ombudsman-fuer-die-wissenschaft.de/aktuelles/

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