19/10/2021
Guess who‘s (kind of) back?!
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öffnet die Pforten und bietet zumindest vorläufig für die nächsten zwei Wochen wieder Platz, Gesellschaft und die nach den ersten Unitagen so notwendige Versorgung mit Birnencider, Bier und Endorphinen! 🍺🧃❤️
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Bei aller Überschwänglichkeit gilt das Folgende zu beachten:
Im KHG-Zentrum wird die 3G-Regel unabhängig von der Inzidenz im Landkreis Eichstätt für das
gesamte Gebäude (inkl. Kapelle) angewandt. Die Räume dürfen nur von Personen betreten werden,
die vollständig geimpft, genesen oder getestet sind.
Als Nachweis über eine vollständige Impfung bzw. die bestätigte Genesung von einer COVID-19.
Infektion gilt das digitale COVID-Zertifikat der EU (Ausdruck mit QR-Code, digitales Zertifikat in der
Corona-Warnapp oder CovPass-App).
Personen ohne Impf- oder Genesenenzertifikat benötigen einen negativen Testnachweis aufgrund eines PCR-Tests, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde, oder eines PoC-Antigentests
(Schnelltest mit Nachweis aus einem Testzentrum oder einer Apotheke), der vor höchstens 24 Stunden
durchgeführt wurde. Selbsttests werden nicht anerkannt!
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Der Impf-, Genesenen- oder Testnachweis ist auf Verlangen vorzuzeigen.
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Im KHG-Zentrum muss verpflichtend eine Mund-Nase-Bedeckung (OP-Maske, FFP2-Maske) getragen werden. Am festen Sitz- oder Stehplatz darf die Maske in allen Räumen abgenommen werden, sofern ein Mindestabstand von 1,5 Metern stets eingehalten werden kann.
Bei Veranstaltungen im Freien muss keine Maske getragen werden. Es wird jedoch empfohlen Masken
zu nutzen, sofern die Mindestabstände nicht zu jeder Zeit eingehalten werden können. Die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern ist bei Gottesdiensten und Veranstaltungen
nicht vorgeschrieben. Sofern es die räumlichen Gegebenheiten und Teilnehmerzahlen zulassen, wird
jedoch empfohlen, Sitz- und Stehplätze so zu belegen, dass der Abstand gewahrt wird.
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Haltet euch an die Regeln, bringt Durst und gute Laune mit und REIN DA!
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