17/08/2025
Grundrechte verteidigen!
Eisenach, 17.08.2025 - Die Deutsche Burschenschaft fühlt sich seit jeher einem parteipolitisch unabhängigen Standpunkt verpflichtet. Diesen respektiert der Verband auch nach wie vor. Dennoch möchten wir auf den Fall des AfD-Landtagsabgeordneten Joachim Paul hinweisen, da er Burschenschafter ist; er gehört der Alten Breslauer Burschenschaft der Raczeks zu Bonn an.
Der AfD-Politiker möchte im kommenden September als Kandidat bei der Wahl für das Amt des Oberbürgermeisters (OB) von Ludwigshafen antreten. Der städtische Wahlausschuss verweigerte jedoch seine Zulassung mit der Begründung, es bestünden „begründete Zweifel an seiner Verfassungstreue“. Zur Untermauerung dieser Zweifel verwies der Ausschuss u. a. auf eine Zitate- und Anekdotensammlung des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes, in der wahrheitswidrige und zum Teil hanebüchene Gründe genannt wurden. Wie mittlerweile bekannt geworden ist, bat die Vorsitzende des Wahlaussschusses, die amtierende OBin der Stadt Ludwigshafen, zuvor den Verfassungsschutz um Benennung von Gründen, um Joachim Paul von der Wahl auszuschließen.
Diese Vorgehensweise ist rechtlich äußerst fragwürdig und demokratiepolitisch abzulehnen. Das bundesrepublikanische Grundgesetz garantiert das passive Wahlrecht für alle wahlberechtigten Bürger, Einschränkungen dieses Grundrechts sind nur in klar definierten Ausnahmefällen möglich. Die Frage der „Verfassungstreue“ wird normalerweise erst nach einer Wahl und in deutlich engeren Verfahren geprüft, nicht bereits im Vorfeld und dazu lediglich durch einen kommunalen Wahlausschuss.
Zahlreiche Verfassungsrechtler sehen in der Entscheidung eine Politisierung der Wahlzulassung, die potenziell missbraucht werden könnte, um unliebsame Kandidaten ohne Wählerentscheid auszuschließen. Verbandsbruder Paul hat daher juristische Schritte eingeleitet, über den Fall wird somit ein Gericht entscheiden, womit auch die grundsätzliche Frage im Raum steht, ob kommunale Wahlgremien in der Bundesrepublik Deutschland die politische Gesinnung von Kandidaten überhaupt prüfen dürfen.
In großer Zahl stritten Burschenschafter seit Gründung der burschenschaftlichen Bewegung im Jahre 1815 für die Grundrechte und viele standen an der Wiege des deutschen Rechtsstaates. Diese Grundrechte stehen heute offenbar erneut zur Disposition. Als Verband haben wir die Pflicht, Kritik zu äußern, unabhängig vom parteipolitischen Hintergrund des Betroffenen, gerade wenn zentrale Rechte wie das passive Wahlrecht ausgehöhlt werden könnten. Deswegen kommen wir unserer Verpflichtung nach und kritisieren die Vorgehensweise des Ludwigshafener Wahlausschusses scharf!
Die Deutsche Burschenschaft fordert deswegen alle Burschenschafter und ihre Sympathisanten dazu auf, ihren Protest zu äußern! Möglich ist beispielsweise die Unterzeichnung der Petition „Wir fordern freie und faire Wahlen in Ludwigshafen!“ auf der Kampagnenplattform „citizengo.org“ (https://www.citizengo.org/de/ot/16205-wir-fordern-freie-und-faire-wahlen-in-ludwigshafen-)