06/05/2024
Der Umgang mit Neugestaltungen (4)
Mit dem Ziel der Begründung der Notwendigkeit einer Gestaltungssatzung für einzelne Stadtgebiete soll hier noch auf den Neubau im Obersteinweg eingegangen werden. Auch diese Lückenschließung wurde im Wesentlichen im letzten Jahr fertiggestellt. Sie stellt das vermutlich „auffälligste“ Beispiel für einen Neubau dar. Hier wurde auf nahezu alles verzichtet, was man den Versuch einer Einordnung in die bestehende Bausubstanz nennen könnte.
Neben den schon in den vorangegangenen Artikeln besprochenen Problemen zur Gestaltung eines Sockelgeschosses, der Gliederung der darüber folgenden Ebenen, den geschosshohen Fenstern und deren Anordnung sind es hier zusätzlich die verwendeten Materialien und die Gestaltung der Dachlandschaft. Nichts davon reagiert auf typische Gestaltungselemente der unmittelbaren Nachbarschaft oder der Nikolaivorstadt allgemein. Der Neubau steht wie eingequetscht zwischen benachbarten gründerzeitlichen Gebäuden. Der Versuch, Eigenständigkeit zu entwickeln, ist hier vollständig misslungen. Der folgende Entwurf dient vor allem dazu, diese Probleme deutlich zu machen.
Auffällig ist zunächst das niedrige Erdgeschoss mit der winzigen Eingangstür. Wie bereits am Beispiel Handwerk angedeutet, ist der Zugang zum Haus ein wichtiges Gestaltungsmerkmal einer Fassade. Nur eine etwas größere, sich an den Nachbarn orientierende Erdgeschosshöhe ermöglichte doch schon eine überzeugendere Dimensionierung. Gleichzeitig ergibt sich dadurch die Chance der Anpassung des Sockelgeschosses an die Höhen der Nachbargebäude. Wie beim letzten Objekt im Handwerk hat der Zugang zum Haus wieder die Anmutung eines Mauselochs.
Analog zum letzten Beispiel ist auch die Verwendung von geschosshohen, gliederungslosen Fenstern in den Obergeschossen. Sie mögen dem Bewohner wohl mehr Licht versprechen, sind für das umgebende Stadtgebiet aber vollkommen untypisch. Die Praktikabilität solcher Fenster für das Wohnen dahinter sei dahingestellt.
Der Entwurf bemüht sich, den Geschosshöhen der benachbarten Gebäude zu folgen. Um der möglicherweise beabsichtigten Belichtung der Räume hinter der Fassade Rechnung zu tragen, wurden etwas größere Fenster eingeordnet. Durch ihre Mehrflügligkeit und die Verwendung eines Oberlichtes reagieren sie zumindest auf die Vorgaben der Nachbarhäuser. Die Gliederung des linken Fassadenabschnittes wurde zumindest übernommen. Vermutlich befindet sich dahinter das Treppenhaus. Der Sinn der Einordnung der Treppenanlage in der Straßenfassade erschließt sich nicht sofort, hat aber gegebenenfalls mit der Anordnung von Wohnräumen auf Hofseite zu tun. Warum sie aber eine solche „spektakuläre“ Holzverkleidung bekam, bleibt offen.
Besonders sind auch die schräg verlaufende Traufe und die Dachlandschaft darüber. Ich erinnere mich, dass liegende Fenster doch mal ausgeschlossen waren. Eine, wie im vorliegenden Entwurf, größere Dachgaupengestaltung verspricht einen deutlich besser nutzbaren und helleren Raum dahinter und könnte dem Gebäude einen „krönenden“ Abschluss geben, ohne grundlegend benachbarte Dachlandschaften zu stören. Die Übernahme der Separierung des linken Fassadenabschnittes in das Dachgeschoss ist einigermaßen unnötig. Zum Anderen reduziert dies die Dachfläche, welche doch offensichtlich für die Aufnahme weiterer Aufbauten vorbereitet ist (PV-Anlage?).
Die notwendigen Forderungen für den Text einer potentiellen Gestaltungssatzung wiederholen sich. Sie folgen im Wesentlichen den bereits formulierten.
Zusammenfassend soll hier noch einmal auf die dringende Notwendigkeit einer Gestaltungssatzung für die einzelnen Stadtgebiete hingewiesen werden. Die über eingereichte Bauanträge entscheidende Stadtverwaltung braucht dringend klare Handlungsanweisungen, um Entscheidungen im Interesse der Stadt treffen zu können. Gleichzeitig stellen solche, im Einzelfall manchmal strikten Forderungen für Bauherren auch klare Regeln dar, an denen sie ihre Bauentscheidungen und Gestaltungswünsche bemessen können. Es geht darum, für alle die gleichen Rahmenbedingungen zu schaffen und vor allem den Charakter der einzelnen Stadtgebiete zu bewahren.