Stadtentwicklung in Görlitz

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23/10/2024
06/05/2024

Nun das Video zum vorangegangenen Beitrag:

Der Umgang mit Neugestaltungen (4)Mit dem Ziel der Begründung der Notwendigkeit einer Gestaltungssatzung für einzelne St...
06/05/2024

Der Umgang mit Neugestaltungen (4)

Mit dem Ziel der Begründung der Notwendigkeit einer Gestaltungssatzung für einzelne Stadtgebiete soll hier noch auf den Neubau im Obersteinweg eingegangen werden. Auch diese Lückenschließung wurde im Wesentlichen im letzten Jahr fertiggestellt. Sie stellt das vermutlich „auffälligste“ Beispiel für einen Neubau dar. Hier wurde auf nahezu alles verzichtet, was man den Versuch einer Einordnung in die bestehende Bausubstanz nennen könnte.

Neben den schon in den vorangegangenen Artikeln besprochenen Problemen zur Gestaltung eines Sockelgeschosses, der Gliederung der darüber folgenden Ebenen, den geschosshohen Fenstern und deren Anordnung sind es hier zusätzlich die verwendeten Materialien und die Gestaltung der Dachlandschaft. Nichts davon reagiert auf typische Gestaltungselemente der unmittelbaren Nachbarschaft oder der Nikolaivorstadt allgemein. Der Neubau steht wie eingequetscht zwischen benachbarten gründerzeitlichen Gebäuden. Der Versuch, Eigenständigkeit zu entwickeln, ist hier vollständig misslungen. Der folgende Entwurf dient vor allem dazu, diese Probleme deutlich zu machen.

Auffällig ist zunächst das niedrige Erdgeschoss mit der winzigen Eingangstür. Wie bereits am Beispiel Handwerk angedeutet, ist der Zugang zum Haus ein wichtiges Gestaltungsmerkmal einer Fassade. Nur eine etwas größere, sich an den Nachbarn orientierende Erdgeschosshöhe ermöglichte doch schon eine überzeugendere Dimensionierung. Gleichzeitig ergibt sich dadurch die Chance der Anpassung des Sockelgeschosses an die Höhen der Nachbargebäude. Wie beim letzten Objekt im Handwerk hat der Zugang zum Haus wieder die Anmutung eines Mauselochs.
Analog zum letzten Beispiel ist auch die Verwendung von geschosshohen, gliederungslosen Fenstern in den Obergeschossen. Sie mögen dem Bewohner wohl mehr Licht versprechen, sind für das umgebende Stadtgebiet aber vollkommen untypisch. Die Praktikabilität solcher Fenster für das Wohnen dahinter sei dahingestellt.

Der Entwurf bemüht sich, den Geschosshöhen der benachbarten Gebäude zu folgen. Um der möglicherweise beabsichtigten Belichtung der Räume hinter der Fassade Rechnung zu tragen, wurden etwas größere Fenster eingeordnet. Durch ihre Mehrflügligkeit und die Verwendung eines Oberlichtes reagieren sie zumindest auf die Vorgaben der Nachbarhäuser. Die Gliederung des linken Fassadenabschnittes wurde zumindest übernommen. Vermutlich befindet sich dahinter das Treppenhaus. Der Sinn der Einordnung der Treppenanlage in der Straßenfassade erschließt sich nicht sofort, hat aber gegebenenfalls mit der Anordnung von Wohnräumen auf Hofseite zu tun. Warum sie aber eine solche „spektakuläre“ Holzverkleidung bekam, bleibt offen.

Besonders sind auch die schräg verlaufende Traufe und die Dachlandschaft darüber. Ich erinnere mich, dass liegende Fenster doch mal ausgeschlossen waren. Eine, wie im vorliegenden Entwurf, größere Dachgaupengestaltung verspricht einen deutlich besser nutzbaren und helleren Raum dahinter und könnte dem Gebäude einen „krönenden“ Abschluss geben, ohne grundlegend benachbarte Dachlandschaften zu stören. Die Übernahme der Separierung des linken Fassadenabschnittes in das Dachgeschoss ist einigermaßen unnötig. Zum Anderen reduziert dies die Dachfläche, welche doch offensichtlich für die Aufnahme weiterer Aufbauten vorbereitet ist (PV-Anlage?).

Die notwendigen Forderungen für den Text einer potentiellen Gestaltungssatzung wiederholen sich. Sie folgen im Wesentlichen den bereits formulierten.
Zusammenfassend soll hier noch einmal auf die dringende Notwendigkeit einer Gestaltungssatzung für die einzelnen Stadtgebiete hingewiesen werden. Die über eingereichte Bauanträge entscheidende Stadtverwaltung braucht dringend klare Handlungsanweisungen, um Entscheidungen im Interesse der Stadt treffen zu können. Gleichzeitig stellen solche, im Einzelfall manchmal strikten Forderungen für Bauherren auch klare Regeln dar, an denen sie ihre Bauentscheidungen und Gestaltungswünsche bemessen können. Es geht darum, für alle die gleichen Rahmenbedingungen zu schaffen und vor allem den Charakter der einzelnen Stadtgebiete zu bewahren.

02/05/2024

Wie gewohnt hier nun das kleine Video zum vorangegangenen Text:

Der Umgang mit Neugestaltungen (3)Auch das Gebiet der Altstadt und der Nikolaivorstadt ist und wird in Zukunft von bauli...
02/05/2024

Der Umgang mit Neugestaltungen (3)

Auch das Gebiet der Altstadt und der Nikolaivorstadt ist und wird in Zukunft von baulichen Veränderungen betroffen sein. Es gibt an vielen Stellen Baulücken, aus unterschiedlichen Gründen entstanden, über deren zukünftige Gestaltung nachzudenken sein wird.

Beispiel Lückenbebauung Handwerk

Im letzten Jahr ist die Baulücke Handwerk 19 geschlossen worden. Das obige Bild zeigt die jetzige Situation. Auffällig sind auf den ersten Blick die unregelmäßige Anordnung von Fenstern und Türöffnungen und die schrägen seitlichen Fensterlaibungen.

Im Gegensatz zu den vorangegangenen Beispielen in der Salomon- und der Bahnhofstraße findet sich hier eine ganz andere Art von Architektur. Natürlich. Wir sind in der Altstadt. Sofort sichtbar ist auch die sich unterscheidende Geschossigkeit rechts und links des Neubaus. Während das Haus Handwerk 20 rechts über zwei Obergeschosse verfügt, ist es bei den Gebäuden zur Linken nur eines. Auffällig ist auch sofort das für diesen Bereich der Straße typische Flächenverhältnis von Wandfläche und Fensteröffnung. Die geschlossenen Wandflächen überwiegen. Es gibt wenig schmückendes Beiwerk.

Der eingefügte Neubau reagiert in keiner Weise auf die benachbarte Bebauung. Im Gegensatz zum benachbarten Portal ist der neue Hauszugang eher ein Mauseloch. Die zwei Obergeschosse erdrücken das Erdgeschoss darunter. Der Eindruck entsteht insbesondere durch den Versuch, annähernd geschosshohe Fensteröffnungen einzuordnen. Dieser Wahrnehmung wäre durch eine größere Geschosshöhe im Erdgeschoss leicht abzuhelfen. Durch die unten rechts eingeordnete Garagenöffnung (?) wird die Wandfläche zusätzlich aufgelöst. Warum diese Öffnung noch einmal niedriger ist als die benachbarte Haustür erschließt sich nicht.

Der Entwurf zeigt eine mögliche Gestaltung, ohne das Raumkonzept dahinter komplett über den Haufen zu werfen. Das Erdgeschoss ist etwas höher und folgt damit den Höhen der Nachbargebäude. Die jetzt nicht mehr geschosshohen Fenster folgen zunächst einmal dem Fensterprinzip der Nachbargebäude. Durch den Verzicht auf die Garageneinfahrt erhält das Erdgeschoss des Hauses seine tragende Funktion. Die durch eine andere Geschosshöhe nun mögliche größere Dimensionierung der Haustür gibt dem Zugang seine Bedeutung als markantes Fassadenelement zurück. Der Türbogen selbst orientiert sich an den Toröffnungen der Nachbargebäude.

Was wären also die notwendigen Forderungen, die in eine Gestaltungssatzung, in dem Fall für das Gebiet der Altstadt / Nikolaivorstadt, eingehen sollten.

- Bei Lückenschließungen ohne aktuelle Vorgängerbauten soll sich die Grundgestaltung der zu entwerfenden Fassade an den Vorgaben der benachbarten Gebäude orientieren.
(1) Die Geschosshöhen sind den benachbarten Gebäuden anzupassen.
(2) Das Prinzip der Fenstergliederung ist zu übernehmen. Das betrifft die Größe der Fensteröffnung wie auch die Gliederung der Fenster durch Sprossen.
- Die Einordnung von Garagenzufahrten ist für die zur Straße orientierte Fassade ausgeschlossen.

Die oben dargestellten Einzelforderungen als Textbestandteile einer notwendigen Gestaltungssatzung dienen nicht dazu, potentielle Bauherren abzuschrecken. Das einzige Ziel ist es, den Charakter des jeweiligen Stadtgebietes zu schützen und auf Dauer zu bewahren. Die Erfahrung der letzten Jahre haben gezeigt, dass die bei der Stadtverwaltung praktizierte „individuelle Beurteilung eines jeden Bauantrages“ dies nicht zu leisten vermag.

Der Umgang mit Neugestaltungen (2)Dieselbe im letzten Artikel dargelegte Problematik stellt sich auch bei der Gestaltung...
27/04/2024

Der Umgang mit Neugestaltungen (2)

Dieselbe im letzten Artikel dargelegte Problematik stellt sich auch bei der Gestaltung von Neubauten innerhalb bestehender Quartiere oder Straßenzüge dar. In letzter Zeit gab es davon mehrere Beispiele.

Beispiel SENCKENBERG-CAMPUS auf der Bahnhofstraße

Im Wesentlichen ist die zukünftige Fassade des Senckenberggebäudes auf der Bahnhofstraße bereits erlebbar. Der reichlich 60 m lange Neubau stellt sich als nahezu ungegliederter Baukörper dar. Der Entwurf reagiert, mal abgesehen von der Traufhöhe, in keiner Weise auf bestehenden Gebäudebestand. Die erhaltenen Fassaden der bestehenden Gebäude zeigen deutlich die für Görlitz typischen Grundstücks- bzw. Gebäudebreiten. Bei allem Willen nach einer modernen Gestaltung und Detailverliebtheit der Blendfassade wirkt die neue Fassade wie ein Fremdkörper in der Fassadenabwicklung. Auf eine Baukörpergliederung wurde komplett verzichtet. Die eingeordneten, offensichtlich nahezu geschosshohen Fensteröffnungen mit ihren seitlichen Gliederungen scheinen im Vergleich zu den benachbarten Fenstern der bestehenden Gebäude reichlich überdimensioniert. Die Zufahrt und der offensichtlich benachbarte Eingangsbereich sind vollkommen unvermittelt und wirken wie nachträglich hineingeschnitten. Ohne die Dimension des gebauten Gebäudekomplexes in Frage zu stellen, könnte ein wenig mehr Fassadengliederung der städtebaulichen Einordnung des Neubaus in den vorhandenen Bestand zuträglich sein. Bei den bereits fertiggestellten Gebäuden des Landratsamtes wurde als verbindendes Element zwischen bestehenden alten Fassaden der Eingangsbereich betont. Auch hier war eine solche Betonung durchaus denkbar und würde dem Komplex eine erste Gliederung geben.

Der oben dargestellte Entwurf lässt den Zusammenhang der Gebäudefunktion hinter der Fassade erkennen und nimmt trotzdem die grundsätzliche Gliederung des benachbarten Gebäudebestandes auf.
Wie im letzten Artikel geht es darum, Grundlagen für eine Gestaltungssatzung zu schaffen. Forderungen, welche sich aus diesem Beispiel ergeben, könnten folgende sein:

- Sollten benachbarte Grundstücke für eine Neubebauung zusammengefasst werden, soll die zukünftige Fassadengestaltung den Rhythmus der Gebäudebreiten der benachbarten Gebäude aufnehmen oder sich in ihrer Gestaltung an den ursprünglichen Grundstücksgrenzen orientieren.
- Fensterhöhen sollen sich an dem benachbarten Bestand ausrichten.
- Sockelgeschoss und Hauptgeschosse sollen gestalterisch voneinander getrennt werden. (siehe Artikel 2 - Salomonstraße)
- Die Gestaltung des Traufbereiches soll dem Prinzip des ursprünglichen Gebäudes oder des jeweiligen Straßenzuges folgen. (siehe Artikel 2 - Salomonstraße)
- Großflächige Verglasungen sollen die Gliederung des Gebäudes aufnehmen.

Das oben erläuterte Beispiel war und ist eine umfangreiche Änderung der ursprünglichen Grundstücksnutzung und hat erheblichen städtebaulichen Einfluß auf die unmittelbare Umgebung. Warum die Verantwortlichen der Stadtverwaltung auf die Erarbeitung eines Bebauungsplanes an dieser Stelle verzichtet haben, erschließt sich nicht sofort. Bebauungspläne sind dazu da, städtebauliche Einflüsse abzuwägen, Synergien für das Stadtgebiet zu diskutieren und somit das für die Stadt bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Vergleichen sie bitte die erheblichen zeitlichen Aufwendungen und detaillierten Festlegungen des Bebauungsplanes zum Wohnmobilhafen in der Lunitz. In der der Relation zur umfangreichen Bebauung des Senckenberggeländes ist die dortige Nutzungsänderung eher banal.

Der Umgang mit Neugestaltungen (1)Ausgehend von der aktuellen Gestaltung der beiden Fassaden Salomonstraße 13 und 14 ste...
25/04/2024

Der Umgang mit Neugestaltungen (1)
Ausgehend von der aktuellen Gestaltung der beiden Fassaden Salomonstraße 13 und 14 stellen sich weitere Fragen. Sollte aus irgendeinem Grund eine bestehende Fassade nicht erhalten werden können, der Standort selbst aber bebaut bleiben, geht es um die Gestaltung danach. In einem der vielen Gespräche wurde auf eine Erhaltungssatzung verwiesen, an die man gebunden sei. Dort würde lediglich Satteldach und eine Lochfassade gefordert. Ein weitergehender Einfluss durch die genehmigende Behörde sei nicht möglich. Gern hätte ich mich in dieser Erhaltungssatzung für das betroffene Innenstadtgebiet dieser Forderungen versichert. Leider blieb dieser Versuch erfolglos. Die letzte Erhaltungssatzung stammt aus dem Jahr 1996, wiederholt lediglich den allgemeinen Wortlaut aus dem Baugesetzbuch (§172. Abs. 3 BauGB) und reagiert in keiner Weise auf regionale oder gar stadtgebietstypische Besonderheiten. Auf konkretere Festlegungen hat die Stadt damals verzichtet. Angesichts des Sanierungsergebnisses in der Salomonstraße soll an dieser Stelle die inzwischen mehrfach geäußerte Forderung nach eine Gestaltungssatzung noch einmal aufgegriffen werden. Offensichtlich fehlt es der Verwaltung an Grundlagen, Entscheidungen im Interesse des Ortsbildes der Stadt zu treffen. In der letzten Zeit habe ich mir die Mühe gemacht diskutable Voraussetzungen für Gestaltungsfestsetzungen zu erarbeiten.

Beispiel Salomonstraße

Der Vergleich mit den ursprünglichen Fassaden (Bild Artikel 1) zeigt die Veränderung. Bei der Neugestaltung wurde auf alle Gestaltungsprinzipien, die wir bei nahezu allen anderen gründerzeitlichen Fassaden der Stadt finden, verzichtet. Und nicht nur das. Sie sind komplett auf den Kopf gestellt. Beide Gebäude zeigten vorher eine auffällige Sockelgestaltung, die sich deutlich von den darüber befindlichen Geschossen absetzt. Die gestalterische Separierung des Erdgeschosses hat erheblichen Einfluss auf die Erlebbarkeit der Proportionen einer Fassade. Die hier verwendeten Andeutungen entlang der Unterkante der Fenster sind nur ein unzureichender Ersatz und erfüllen diese Aufgabe nicht. Gleiches trifft auf den oberen Gebäudeabschluss zu. Bisher hatten die Fassaden massive, die außen liegenden Risalite betonenden Traufen. Beim Haus Nr. 13 hat man die Traufe vereinheitlich und vollständig von ihrer Massivität „befreit“, beim Haus 14 ganz auf einen Dachabschluss der Fassade verzichtet. Obwohl die Fensteröffnungen im Wesentlichen den Originalen entsprechen, sah man es offensichtlich nicht als notwendig an, eine differenzierte Gestaltung der Fensterumrahmungen der jeweiligen inneren Hauptfassade und der begleitenden Risalite aufzugreifen. Die Neugestaltungen sind eher zufällig und unproportional.
Der folgende Entwurf soll zeigen, dass es auch mit wenigen Mitteln möglich ist, die Grundgestaltung der Häuser der Görlitzer Innenstadt aufzunehmen und eine neue Fassade dem umgebenden Bestand anzupassen.
Da es keinen leitenden Text gibt, welcher die Verwaltung bei ihren Entscheidungen unterstützt, entstehen hier die ersten Forderungen, die in einer dringend notwendigen Gestaltungssatzung zu formulieren wären:
- Sockelgeschoss und Hauptgeschosse sollen gestalterisch voneinander getrennt werden.
- Bestehende oder noch deutlich erkennbare Gesimse des Gebäudes oder der benachbarten Gebäude sollen bei einer Neugestaltung aufgenommen werden, um den Charakter der Gestaltung des Einzelhauses oder im Falle des Neubaus des jeweiligen Straßenzuges zu erhalten.
- Die Gestaltung des Traufbereiches soll dem Prinzip des ursprünglichen Gebäudes oder des jeweiligen Straßenzuges folgen.
- Fensterfaschen erfordern weitere Gliederungen, Betonungen oder Hervorhebungen wie Verdachungen und deutlich erlebbare Sohlbänke.
- Die Höhe einer Fassade orientiert sich an den unmittelbaren Nachbargebäuden. Eine Erhöhung der Fassade um mehr als 50 cm ist unzulässig.
- Die Gestaltung der Dachaufbauten (Gaupen, …) hat grundsätzlich denen der in der unmittelbaren Umgebung üblichen zu folgen.
Die bisherige Erfahrung zeigt, dass es solche Art Festlegungen dringend braucht, um gestalterischen Katastrophen vorzubeugen. Grundsätzlich bleibt aber das Ziel bestehen, den umfangreichen Gebäude- und damit auch Fassadenbestand zu bewahren und zu erhalten.

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