Institut für Japanisches Recht

Institut für Japanisches Recht Institut für Japanisches Recht an der FernUniversität in Hagen Dr. Dr. h.c. Eisenhardt integriert war. Institutsdirektor ist Prof. Dr. Hans-Peter Marutschke.

Das Institut für Japanisches Recht ist im Jahr 2000 aus dem bereits 1990 an der FernUniversität eingerichteten Studien- und Forschungsschwerpunkt zum japanischen Recht hervorgegangen, der bis dahin im Lehrstuhl vonProf. Die Aufgaben des Instituts sind breit gefächert. Ein besonders wichtiger Bereich ist die Fortentwicklung und Erweiterung eines Fernstudienkurses zum japanischen Recht. Dieser Studi

engang wurde bisher seit über zehn Jahren als reines Weiterbildungsstudium ('Einführung in das japanische Zivil- und Unternehmensrecht') angeboten und war daher im Prinzip nur graduierten Juristen zugänglich. Mit der Neuausrichtung des Fernstudienkurses ab WS 2006 erhalten nun neben Referendaren und Volljuristen auch Studenten im fortgeschrittenen Semester (großer BGB-Schein) die Möglichkeit, sich fundierte Kenntnisse im japanischen Recht anzueignen. Für die erfolgreiche Teilnahme an dem Studienkurs sind japanische Sprachkenntnisse nicht erforderlich. Es wird angestrebt, den Fernstudienkurs künftig durch ein e-learning-Programm zu ergänzen. Interessenten wird dabei die Gelegenheit geboten, neben der Sachkompetenz auch japanische Fachsprachenkompetenz zu erwerben. Eine weitere wichtige Aufgabe des Instituts besteht in der Intensivierung der Forschung zum japanischen Recht und in der Pflege des bereits regen Austausches mit nationalen und internationalen Kooperationspartnern auf dem Gebiet der Rechtsvergleichung. Dazu gehört auch die Einbeziehung weiterer asiatischer Rechtsordnungen. Ein Informationsportal zum koreanischen Recht befindet sich im Aufbau. Kontakte & Kooperationen
Das Institut pflegt Kontakte zu den juristischen Fakultäten und Law Schools aller wichtigen staatlichen und privaten Universitäten in Japan. Dieses Netzwerk ist ermöglicht worden durch die Einbindung zahlreicher bekannter japanischer Professoren in den Fernstudienkurs zum japanischen Recht und in diverse Forschungsprojekte. Formale Kooperationen werden derzeit vorbereitet mit den Universitäten Doshisha, Waseda, Ritsumeikan mit dem Ziel, Kurzstudienaufenthalte für Teilnehmer des Fernstudienkurses an diesen Universitäten zu ermöglichen und andererseits Studenten dieser Universitäten eine Platform zum rechtsvergleichenden Studium des deutschen Rechts und für die Vorbereitung von Kurzstudienaufenthalten in Deutschland anzubieten. Das Institut baut außerdem die Kontakte zu Instituten und Organisationen außerhalb Deutschlands aus, die sich mit dem japanischen Recht beschäftigen (GB, USA, Australien)

Liebe Filmgesichter, für den internationalen Kinder-Kinofilm"JIM KNOPF UND LUKAS DER LOKOMOTIVFÜHRER"suchen wir über 500...
07/10/2016

Liebe Filmgesichter,

für den internationalen Kinder-Kinofilm
"JIM KNOPF UND LUKAS DER LOKOMOTIVFÜHRER"
suchen wir über 500 ASIATISCHE FRAUEN, MÄNNER UND KINDER zwischen 0 – 99 Jahren, die bei den Dreharbeiten im STUDIO BABELSBERG/ Nähe Berlin als KOMPARSEN mit dabei sein wollen.

Für den Film werden NUR Asiaten als Komparsen zum Einsatz kommen, vor allem Frauen, Männer und Kinder aus Japan, Korea, Vietnam, Thailand, China, Taiwan, Mongolei etc.!

DREHZEITRAUM: OKTOBER/ NOVEMBER 2016, jeder hat 1 bis 4 Drehtage

TAGESGAGE: Ab 85,00 EURO je Drehtag

GERNE KÖNNT IHR FREUNDEN/ BEKANNTEN/ FAMILIENMITGLIEDERN, USW. DAVON ERZÄHLEN!

ANMELDUNG/ REGISTRIERUNG ALS KOMPARSE FÜR DEN FILM - ONLINE:

www.filmgesichter.de unter NEUANMELDUNG mit Daten und Bilder anmelden. oder:
KOSTENFREIE FOTO-/CASTINGTERMINE
immer MITTWOCHS von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr in unserem
Castingstudio in der Thomasiusstraße 2, 10557 Berlin. (S-Bahn Bellevue, U-Bahn Turmstrasse)

GESUCHT WERDEN BESONDERS 200 ASIATISCHE KINDER UND JUGENDLICHE UND VIELE ASIATEN ZWISCHEN 30-80 JAHREN, BRINGT ALSO GERNE EURE GANZE FAMILIE UND VERWANDTE/ FREUNDE MIT ZUM CASTING!

Die genauen Drehdaten werden wir allen Kindern und Erwachsenen, die Interesse haben dabei zu sein, mit einer konkreten Drehanfrage in den nächsten Wochen zukommen lassen.

Herzliche Grüße,
Das Team der Agentur Filmgesichter
www.filmgesichter.de

30/08/2016
30/08/2016

Das nächste Seminar "Einführung in das japanische Recht" findet am 10. September 2016 (9-15 Uhr) in Hagen statt.

31/05/2016

Das japanische Parlament hat am 24. Mai 2016 erstmals das sog. Volksverhetzungsgesetz (anti-hate speech law) heito supîchi taisaku-hô verabschiedet, mit dem Ziel, insbesondere die Gruppe der Zaitokukai mit ihrer Anti-Korea Bewegung zu unterbinden.
Das Gesetz ist natürlich sehr umstritten, weil es nicht keine konkreten Rechtsfolgen vorsieht, sondern auch die Bestimmung der Maßnahmen den Bezirksregierungen überlässt. Daneben wurde bereits im Vorfeld der Entwurfsfassung häufig vorgetragen, dass die Grenze zwischen Hasserklärung und Meinungsfreiheit nicht konkret bestimmt wurde. Die Grenzbestimmung wird im Ergebnis den Gerichten überlassen werden, sofern keine Rahmenbedingungen geschaffen werden. Von Ausländerverbanden wurde indes auch kritisiert, dass der Schutzzweck des Gesetzes sich nur auf Ausländer bezieht, die einen permanten Aufenthalt in Japan haben. Strikt angewendet, müssten Hassreden gegenüber Minderheiten, die nicht in Japan Leben, erlaubt sein.
Von daher kann das Gesetz nicht als erfolgsversprechend gelten, da anfänglich der Schutz der Minderheiten in Japan gegen Diskriminierungsbewegungen bezweckt war.

K. Sahin

Stellenangebot (Berlin)
12/05/2016

Stellenangebot (Berlin)

Dokumentarfilm
02/02/2016

Dokumentarfilm

Wir wünschen einen guten Rutsch in neue Jahr, viel Erfolg, Glück und Gesundheit in 2016!2016年も良い、健康的な又効果的な年になりますように、明けまし...
31/12/2015

Wir wünschen einen guten Rutsch in neue Jahr, viel Erfolg, Glück und Gesundheit in 2016!
2016年も良い、健康的な又効果的な年になりますように、明けましておめでとうございます!

K. Sahin

pic (c) :http://www.wanpagu.com/nenga82.html

21/12/2015

Eine interessante Entscheidung zum Wochenanfang:

Das Distriktgericht Osaka hat am Montag (21.12.2015) entschieden, dass die Präfektur-Verordnung von 2011 (hier Präfektur Osaka), die dass Aufstehen und Mitsingen der Nationalhymne von Lehrern bei Zeremonien und sonstigen Veranstaltungen der Schulen vorschreibt, verfassungsgemäß ist. Geklagt hatte ein 58-jähriger Lehrer, der in dieser Verpflichtung einen Verstoß gegen seine Gedankenfreiheit sah, die mit seiner christlichen Überzeugung nicht vereinbar sei, da die Nationalhymne Verse beinhalte, die den Kaiser als Herrschenden darstelle.

Nachdem der Kläger sich im Jahre 2012 weigerte, an einer entsprechenden Aktion der Schulveranstaltung mitzumachen, wurde er durch die Schule verwarnt und von der Veranstaltung ausgeschlossen. Der Kläger weigerte sich Folge zu leisten und die Zeremonie zu verlassen. Anschließend folgte
eine Lohnkürzung in Höhe seines Monatsgehalts als "Strafe", weil er den Ablauf der Schulveranstaltung durch sein Verhalten gestört habe. Er klagte auf Rückforderung und die Feststellung, dass die entsprechende Verordnung und die Verpflichtung verfassungswidrig ist.

Das Gericht sieht zwar in der Verpflichtung durch die Verordnung eine Einschränkung der Gedankenfreiheit; diese stelle aber keinen Verfassungsverstoß dar, weil die Auswirkungen der Verpflichtung sich innerhalb des Rahmens bewegen, die man bei Schulzeremonien erwarten könne, d.h. dass Aufstehen und Mitsingen der Nationalhymne sei kein Grundrechtverstoß.
Die Verpflichtung verstoße auch nicht gegen das geltende Recht, da die Nationahymne "kimigayo" als solche im Gesetz von 1999 festgelegt sei.
Schließlich sei die Lohnkürzung des Klägers rechtsmäßig, da der Kläger aktiv daran mitgewirkt habe, dass die Ordnung und Atmosphäre der Schulveranstaltung sowie dessen Ansehen geschädigt wurde, da er trotz Aufforderung die Veranstaltung nicht verlassen habe.

K. Sahin

Liebe Mitglieder und Freunde der DJJV,vor kurzem hatte ich Ihnen bereits eine Save-the-date Einladung zu der an der Univ...
19/12/2015

Liebe Mitglieder und Freunde der DJJV,

vor kurzem hatte ich Ihnen bereits eine Save-the-date Einladung zu der an der Universität Augsburg vom 18. bis 21. Februar 2016 stattfindenden Winter School geschickt (siehe unten). Heute kann ich Ihnen weitere Informationen zu dieser Veranstaltung mitteilen. Thema der Winter School ist die Einführung in das japanische Recht in Fällen. Anhand von 16 Fällen soll dargestellt werden, wie gleichgelagerte Rechtsprobleme in Japan und in Deutschland gelöst werden. Teilweise wird es dabei sicherlich sehr unterschiedlichen und auch überraschende Ergebnisse geben. Durch die Vielzahl der behandelten Themen soll ein guter Überblick über die Besonderheiten des japanischen Rechtssystems gegeben werden, der auch für Kenner des japanischen Rechts neue Informationen und Erkenntnisse verspricht.

Das finalisierte Programm entnehmen Sie bitte dem beigefügten Dokument.

Mit freundlichen Grüßen
Axel Kuhlmann
Deutsch-Japanische Juristenvereinigung

16/12/2015

Der große Senat des OGH Japan hat heute eine Grundsatzentscheidung gefällt und eine ca. 100-jährige Auffassung für verfassungswidrig erklärt.
In dem zugrundeliegenden Sachverhalt war darüber zu entscheiden, ob Art. 733 ZivG, dessen Regelungsinhalt die Wartezeit bzw. Karenzzeit für Frauen bei Wiederheirat von 6 Monaten vorsieht, gegen Art. 14 Abs. 1, Art. 24 (Gleichheitsgrundsatz) verstößt. Nachdem der Kleine Senat des OGH bereits 1995 die Verfassungsmäßigkeit bestätigte, hat Sie heute mit 16 Personen die Verfassungswidrigkeit bestätigt und folgt damit der großen Meinung in der Literatur. Obwohl zur damaligen Zeit noch die Frage im Raum stand, die Wartezeit auf 100 Tage zu verkürzen, wurde eine entsprechender Entwurf nie umgesetzt. Heute wurde in der Entscheidung erneut auf diese Möglichkeit hingewiesen. Der Justizminister Mitsuhide hat heute Abend erklärt, dass er einen entsprechenden Entwurf einbringen werde und bis dahin Frauen, die wiederheiraten wollen, das Recht nicht aberkannt werden soll, sofern 100 Tage seit der Rechtskraft der Ehescheidung vergangen sind.
Das Urteil überrascht insofern nicht, weil der Rechtsgedanke hinter Art. 733 bereits veraltet und als obsolet galt. Dennoch scheint der große Senat von einer kompletten Abschaffung des Art. 733 abzusehen und schafft es erneut, eine Balance zwischen der modernen Auffassung des Volkes und der traditionellen Auffasung des Gesetzgebers herzustellen.

Etwas enttäuschend ist aber die gleichzeitige Entscheidung im Falle des ehelichen Familiennamens. Hier hat der große Senat heute entschieden, dass die bisherige Regelung verfassungsgemäß ist. Danach kann der Familienname bei Scheidung durch die Ehefrau nicht fortgeführt werden. Hier hält die Rechtsprechung weiterhin an der traditionellen Auffassung fest.

Zur Vertiefung das Urteil in japanischer Sprache zur Wiederheirat:
http://www.courts.go.jp/app/files/hanrei_jp/547/085547_hanrei.pdf

Zur Vertiefung das Urteil in japanischer Sprache zum ehelichen Namen:
http://www.courts.go.jp/app/files/hanrei_jp/546/085546_hanrei.pdf

Eine vertiefte Analyse wird bald als Artikel veröffentlicht.
K. Sahin

Die Frage einer Wiedervereinigung der koreanischen Halbinsel ist 70 Jahre nach der Teilung noch lange nicht beantwortet....
16/12/2015

Die Frage einer Wiedervereinigung der koreanischen Halbinsel ist 70 Jahre nach der Teilung noch lange nicht beantwortet. Neben vielen Aspekten politischer, geostrategischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Prägung steht auch das Völkerrecht im Fokus bei der Suche nach Lösungen.
"Wer gewinnt, wer verliert?" - unter diesem Titel analysieren Dr. Norbert Eschborn, Leiter des KAS-Auslandsbüros Korea, und Frau Anne Freiberger, die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine weitere Annäherung auf der koreanischen Halbinsel, insb. auch mit Blick auf die strategische Komponente der Gültigkeit nordkoreanisch-chinesischer Verträge.

Sie finden den Beitrag unter folgendem Link: http://www.kas.de/wf/de/33.43670/

Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre,
Tomislav Delinic

Teamleiter Asien&Pazifik (kommissarisch) | Director Department Asia&Pacific (acting)

Referent China-Japan-Korea | Head of Section China-Japan-Korea
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
Team Asien und Pazifik | Team Asia and the Pacific

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„Als erstes werden wir die Verträge Nordkoreas mit China für null und nichtig erklären.“ Diese apodiktische Aussage machte vor einiger Zeit der Vertreter [...]

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