07/02/2022
Kontaktdatenerfassung entfällt
Die Kontaktnachverfolgung in Bibliotheken entfällt gemäß der aktuellen Eindämmungsverordnung ab dem 5.2.2022.
Es gilt die 3G-Regel: Personen, die Universitätsgebäude betreten, müssen gegen Corona geimpft, genesen oder tagesaktuell negativ getestet sein. Kontrollen finden bei Betreten des Gebäudes statt.
Das Tragen einer FFP2-Maske ist in der Bibliothek während des gesamten Aufenthaltes verpflichtend, auch am Arbeitsplatz. OP-Masken sind nicht ausreichend.
Nach wie vor ist das Abstandsgebot von 1,5 m soweit möglich einzuhalten und der Hygieneplan der Universität Hamburg (ohne UKE) zu beachten.