04/06/2026
Müssen Gerichte aktiv auf die Öffentlichkeit zugehen, ihre Entscheidungen verständlich machen und sich den Erwartungen der Bevölkerung stellen? Oder verlangt gerade die Eigenart der Justiz – ihre Unabhängigkeit, die Bindung an das Recht, die Unschuldsvermutung – eine gewisse Distanz zur „öffentlichen Meinung“, weil eine zu starke Ausrichtung an medial verbreiteten Erwartungen die Qualität der Rechtsprechung gefährden könnte? Und wer bestimmt und wie bemisst sich eigentlich diese „öffentliche Meinung“?
Um Fragen wie diese dreht sich die Veranstaltung “Im Namen des Volkes? – Kommunikation im modernen Strafverfahren“, zu der das Kriminalwissenschaftliche Institut der am 15. Juni in unseren Räumlichkeiten einlädt.
Alle Informationen über die Veranstaltung findet ihr auf unserer Website über den Link in der Bio.