Institut für Kunst und Recht e.V.

Institut für Kunst und Recht e.V. Das Institut für Kunst und Recht IFKUR e.V. wurde im Jahre 2006 unter Beteiligung namhafter Vertret Diese sind u.a. Als erster Vorsitzender wurde Dr. Nicolai B.

wurde im Jahre 2006 unter Beteiligung namhafter Vertreter des Kunstrechts in Heidelberg gegründet. Es handelt sich um das erste Institut in Deutschland, das sich ausschließlich der Schnittstelle von Kunst und Recht widmet. Das Institut übernimmt damit eine Funktion im öffentlichen Leben, die in anderen Ländern, insbesondere solchen mit großen Kunstmärkten und bedeutendem Ausstellungswesen (USA, Gr

oßbritannien, Schweiz), längst von vergleichbaren Institutionen ausgefüllt wird. Das Institut verfolgt den gemeinnützigen Zweck der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre zu rechtlichen Fragestellungen, die sich aus verschiedenen Bereichen ergeben. der Kulturgüterschutz auf allen Ebenen der Rechtsordnung (Völkerrecht, Europarecht, nationale Rechtsordnungen), der Schutz des internationalen Leihverkehrs zwischen Museen, die Restitution von im Holocaust entwendeter Kunstwerke, die archäologischen Funde und Kulturgüter, die kriegsbedingt außer Landes verbracht wurden, das Messe- und Auktionsrecht, Steuer-, Stiftungs- und Versicherungsrecht sowie das Export- und Strafrecht im Zusammenhang mit dem (internationalen) Handel von Kunstwerken und weiterhin das Urheberrecht, Leistungsschutzrechte, Medienrecht. Das Institut veranstaltet neben vielfältigen Vorträgen, Seminaren und Symposien, auch in Kooperation mit anderen Einrichtungen, einmal jährlich den „Heidelberger Kunstrechtstag“. In Reaktion auf die heute fast schon typischerweise grenzüberschreitenden Sachverhalte besteht eine internationale Vernetzung: Kooperation mit der österreichischen Forschungsgesellschaft Kunst & Recht sowie enge Verbindungen zu zahlreichen international tätigen Kolleginnen und Kollegen. Unterstützt wird das IFKUR durch einen hochkarätigen, international besetzten Beirat. Kemle, Rechtsanwalt für Kunstrecht gewählt.

T -11 | Der Countdown läuft und wir sind schon sehr gespannt, wie die ersten Heidelberger Kunstrechtstage online angenom...
05/10/2020

T -11 | Der Countdown läuft und wir sind schon sehr gespannt, wie die ersten Heidelberger Kunstrechtstage online angenommen werden.

NEW YORK: JEFF KOONS UND GAGOSIAN GALLERY WEGEN UNANGEMESSENER GESCHÄFTSPRAKTIKEN VERKLAGTDer Vermögensverwaltungsmanage...
23/04/2018

NEW YORK: JEFF KOONS UND GAGOSIAN GALLERY WEGEN UNANGEMESSENER GESCHÄFTSPRAKTIKEN VERKLAGT
Der Vermögensverwaltungsmanager Steven Tananbaum verklagt den Künstler Jeff Koons und die Gagosian Gallery wegen unangemessener Geschäftspraktiken, weil ihm nach erfolgter Zahlung drei monumentale Skulpturen immer noch nicht ausgeliefert wurden. Für eine der Skulpturen, die von Tananbaum im September 2013 gekaufte Balloon Venus, war das Lieferdatum für Dezember 2015 festgesetzt. Nun soll die Skulptur im August 2019 fertiggestellt werden. Tananbaum möchte in allen drei Fällen vom Kaufvertrag zurücktreten.

https://www.theartnewspaper.com/news/koons-gagosian-balloon-venus-lawsuit

https://news.artnet.com/art-world/collector-sues-jeff-koons-and-gagosian-gallery-1269605

Steven Tananbaum has paid $13m for three sculptures over a five-year period but still has not received any of the works

SPRENGEL MUSEUM HANNOVER STELLT GEFÄLSCHTE BILDER AUSUnter dem Ausstellungstitel: "Fake News: Original + Fälschung + Kop...
17/04/2018

SPRENGEL MUSEUM HANNOVER STELLT GEFÄLSCHTE BILDER AUS

Unter dem Ausstellungstitel: "Fake News: Original + Fälschung + Kopie + ... aus der Sammlung des Sprengel Museum Hannover" zeigt das Sprengel Museum Hannover bis Ende dieses Jahres in seinem Besitz befindliche gefälschte Werke. Es verfolgt mit der Ausstellung das Ziel neben dem Sammeln und Präsentieren von Originalen auch die Offenlegung wissenschaftlicher Arbeit (Authentizitätsprüfung des eigenen Bestandes) zu zeigen.

GEMÄLDE VON MARC CHAGALL WIEDER AUFGETAUCHTDas 1988 aus Privatbesitz gestohlene Gemälde "Othello und Desdemona" des russ...
17/04/2018

GEMÄLDE VON MARC CHAGALL WIEDER AUFGETAUCHT

Das 1988 aus Privatbesitz gestohlene Gemälde "Othello und Desdemona" des russisch-französischen Malers Marc Chagall aus dem Jahr 1911 wurde aufgefunden und soll nun laut FBI von der Nachlassverwaltung der verstorbenen Eigentümer versteigert werden. Ansprüche gegen den Dieb und einen weiteren Komplizen seien verjährt, sodass kein Verfahren eingeleitet wird.

https://www.derstandard.de/story/2000077861557/gestohlenes-chagall-gemaelde-nach-30-jahren-wieder-aufgetaucht

https://www.washingtonpost.com/local/public-safety/marc-chagall-painting-stolen-from-new-york-apartment-recovered-by-fbi-after-30-years/2018/04/12/15514510-3da9-11e8-a7d1-e4efec6389f0_story.html?noredirect=on&utm_term=.4b7fe2d13c3f

Das Ölgemälde war 1988 aus Privatbesitz entwendet worden. Ein Verfahren wird wegen Verjährung nicht eingeleitet

BVERFG NIMMT BESCHWERDE VON STRASSENFOTOGRAF ESPEN EICHHÖFER NICHT ZUR ENTSCHEIDUNG ANDer Fotograf Espen Eichhöfer hatte...
17/04/2018

BVERFG NIMMT BESCHWERDE VON STRASSENFOTOGRAF ESPEN EICHHÖFER NICHT ZUR ENTSCHEIDUNG AN

Der Fotograf Espen Eichhöfer hatte 2013 im Rahmen der Ausstellung „Ostkreuz. Westwärts – Neue Sicht auf Charlottenburg“ Szenen aus dem Straßenleben in Charlottenburg vor dem Gebäude der Ausstellungshalle C/O Berlin auf Ausstellungstafeln drucken lassen und dort im öffentlichen Raum ausgestellt.

Eine, auf einer Ausstellungstafel (120 x 140 cm) präsentierte, Fotografie zeigt die Klägerin des Ausgangsverfahrens. Sie trägt ein Kleid mit Schlangenmuster und hält eine Handtasche sowie Plastiktüten in der Hand. Ihr Gesicht ist gut erkennbar.

Seitens der Klägerin lag weder eine Einwilligung in die Aufnahme noch deren Verbreitung vor. Auf ein anwaltliches Schreiben der Klägerin hin, gab Espen Eichhöfer eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Er wurde vom Landgericht verurteilt der Klägerin die entstandenen Anwaltskosten in Höhe von 795,46 Euro zu ersetzen. Soweit die Klägerin darüberhinaus eine Geldentschädigung verlangte, wurde die Klage abgewiesen.

Mit seiner Verfassungsbeschwerde rügt Espen Eichhöfer eine Verletzung seiner Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG sowie seines Anspruchs auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG (Mit angegriffenem Beschluss wies das Kammergericht die Berufung des Beschwerdeführers gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurück; Eine Anhörungsrüge des Beschwerdeführers blieb erfolglos.).

Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, da die Voraussetzungen gem. § 93a Abs. 2 BVerfGG für eine zwingende Annahme nicht vorlägen. Außerdem habe die Verfassungsbeschwerde keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung. Ferner sei ihre Annahme auch nicht zur Durchsetzung der Rechte des Beschwerdeführers angezeigt.

Das Bundesverfassungsgericht kommt zu dem Schluss, dass das Kammergericht die Bedeutung und Tragweite der Kunstfreiheit bei der Zuordnung des Bildnisses zum Anwendungsbereich des § 23 Abs. 1 Nr. 4 KUG und in das Ergebnis seiner Abwägung im Rahmen von § 23 Abs. 2 KUG einbezogen habe.

Es stellt weiterhin heraus, dass die ungestellte Abbildung von Personen ohne vorherige Einwilligung für die Straßenfotografie strukturtypisch sei, wobei die Entscheidung des Kammergerichts eine solche Kunstform nicht generell unmöglich mache.

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/kunst/verfassungsgericht-neues-gesetz-fuer-strassenfotografen-15529676.html

BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 08. Februar 2018
- 1 BvR 2112/15 - Rn. (1-25):

https://www.bverfg.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/02/rk20180208_1bvr211215.html

Wen und was darf man in der Öffentlichkeit fotografieren und dann auch noch ausstellen? Das Verfassungsgericht hat die Legalität der Straßenfotografie untermauert – und gleich eine neue Grauzone eröffnet.

URTEIL IM KUNSTFÄLSCHERPROZESS IN WIESBADENAm 15.03.2018 wurden der ehemalige Galerist Itzhak Z. und sein Geschäftspartn...
17/04/2018

URTEIL IM KUNSTFÄLSCHERPROZESS IN WIESBADEN

Am 15.03.2018 wurden der ehemalige Galerist Itzhak Z. und sein Geschäftspartner Moez Ben H. zu drei, beziehungsweise zwei Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrug und Urkundenfälschung verurteilt. 2013 waren 1700 Kunstwerke aus einem Wiesbadener Lager beschlagnahmt worden, darunter Gemälde im Stil von Kasimir Malewitsch, Natalja Gontscharowa und Wassily Kandinsky.

Einer der Angeklagten kündigte an in Revision zu gehen. Der Volltext des Urteils -LG Wiesbaden, 15.03.2018 - 1 KLs 4423 Js 39160/12- ist noch nicht veröffentlicht.

http://www.sueddeutsche.de/kultur/kunstfaelscher-prozess-bilder-vor-gericht-1.3908751

http://www.deutschlandfunk.de/kunstfaelscherprozess-in-wiesbaden-angemessene-strafe.691.de.html?dram:article_id=413250

Einer der größten Prozesse gegen Kunstfälscher ist in Wiesbaden diese Woche zu Ende gegangen. Eine Frage aber bleibt offen. Was passiert mit den Gemälden?

ANWENDUNG DES HOLOCAUST EXPROPRIATED RECOVERY ACT (HEAR) IN RESTITUTIONSFALLZwei Blätter von Egon Schiele ("Frau mit sch...
17/04/2018

ANWENDUNG DES HOLOCAUST EXPROPRIATED RECOVERY ACT (HEAR) IN RESTITUTIONSFALL

Zwei Blätter von Egon Schiele ("Frau mit schwarzer Schürze" und "Frau, das Gesicht verbergend") sollen an die Erben nach Fritz Grünbaum zurückgegeben werden, wie ein New Yorker Gericht entschied. Der Fall ist einer der ersten erfolgreichen Anwendungen des Holocaust Expropriated Recovery Act (HEAR), der vom Kongress 2016 verabschiedet wurde und die Verjährungsproblematik bei Restitutionen erleichtern soll. So fing in diesem Fall die Verjährung erst mit der Entdeckung der zwei Blätter auf der Armory Exhibition 2015 durch die Erben an zu laufen.

Der Anwalt der Londoner Galerie von Richard Nagy, in deren Besitz die Blätter zuvor waren, kündigte an Berufung einzulegen.

https://www.nytimes.com/2018/04/06/arts/two-schiele-drawings-ordered-returned-to-heirs-of-nazi-victim.html

https://www.sn.at/kultur/bildende-kunst/der-streit-um-schieles-bilder-geht-weiter-26465830

The heirs of Fritz Grunbaum, an Austrian entertainer and art collector, had sued for the return of the works, citing a new law that eases restrictions on claims.

RESTITUTIONSFALL: CRANACH GEMÄLDE AUS DER EHEMALIGEN SAMMLUNG FRITZ GUTMANN WIRD VERAUKTIONIERTBei der Altmeister Auktio...
17/04/2018

RESTITUTIONSFALL: CRANACH GEMÄLDE AUS DER EHEMALIGEN SAMMLUNG FRITZ GUTMANN WIRD VERAUKTIONIERT

Bei der Altmeister Auktion von Christie`s in New York am 19. April steht ein Porträt Johann Friedrichs I., Kurfürst von Sachsen von Lucas Cranach d.Ä. zum Verkauf. Das Porträt gehörte vor dem Zweiten Weltkrieg zur Sammlung Fritz Gutmann in den Niederlanden und galt danach 80 Jahre lang als verschollen. Christie`s vermittelte die Restitution von den letzten Besitzern an die Erben und bringt es nun zur Auktion.

Ein Porträt des Johann Friedrich I., Kurfürst von Sachsen, auch Friedrich der Großmütige genannt, von Lucas Cranach d. Ä. aus der ehemaligen Sammlung Fritz Gutmanns steht in New York zum Verkauf.

KLAGE GEGEN DAS KOMITEE DES AGNES MARTIN CATALOGUE RAISONNÉ ABGEWIESENEin Richter am New York State Supreme Court weist ...
17/04/2018

KLAGE GEGEN DAS KOMITEE DES AGNES MARTIN CATALOGUE RAISONNÉ ABGEWIESEN

Ein Richter am New York State Supreme Court weist die Klage des Londoner Kunsthändlers James Mayor ab. Dieser hatte gegen den Präsidenten der Pace Gallery, Arne Glimcher und das Komitee des Agnes Martin Catalogue raisonné geklagt, da ihm aufgrund der Nichtaufnahme von 13 Werken in den Catalogue raisonné ein Schaden von 7,2 Millionen US-Dollar entstanden sei.

A New York Supreme Court judge rejected a London dealer's claims that the Agnes Martin authentication committee acted against him with bias.

MET RESTITUIERT STATUEN AN INDIEN UND NEPALDas Metropolitan Museum of Art (MET) wird eine Statue der Göttin Durga (Mahis...
17/04/2018

MET RESTITUIERT STATUEN AN INDIEN UND NEPAL

Das Metropolitan Museum of Art (MET) wird eine Statue der Göttin Durga (Mahishasurmardini) aus dem Chakravarteswara Tempel bei Baijnath voraussichtlich diesen Sommer noch an Indien zurückgeben. Museumsmitarbeiter entdeckten, die 2015 dem Museum geschenkte Statue in einer Publikation aus dem Jahr 1969 und kontaktierten daraufhin den Archaeological Survey of India. Im Zuge der Untersuchungen fand man heraus, dass die Statue aus dem zerstörten Chakravarteswara Tempel bei Baijnath das erste mal um 1980 auf den Kunstmarkt gelangte und somit gegen Indiens Antiquities and Art Treasure Act aus dem Jahr 1972 verstößt - wonach kein anderer außer der Indischen Regierung (oder die von ihr befugten Institutionen) Antiken oder Kunstschätze exportieren darf.

Außerdem wird das MET zwei Steinskulpturen an Nepal restituieren. Es handelt sich dabei um eine Stele von Uma Mahesvara (Shiva and Parvati) aus dem 12. Jahrhundert und eine aus dem 10. Jahrhundert stammende Buddha-Statue.

The Metropolitan Museum of Art is returning a looted idol of the goddess Durga, or Mahishasurmardini, to India.

Adresse

Kleine Mantelgasse 10
Heidelberg
69117

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