01/02/2020
“The only social responsibility of business is to increase its profits.”, so formulierte es Milton Friedman im Jahre 1970 in einem Essay für die New York Times. Vor dem Hintergrund der zunehmend globalisierten Weltwirtschaft ließ Dr. Leonhard Hübner dieses Zitat am vergangenen Dienstag, den 28.01.2020, in seinem Vortrag „Haftung von Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen“ in einem neuen Licht erscheinen. Die Verlagerung von Produktionen aus Industriestaaten in Entwicklungsländer zum Zwecke niedriger Lohnniveaus und häufig defizitärer Rechtsdurchsetzung leistet Menschenrechtsverletzungen in Entwicklungsländern Vorschub. Ins Licht der Öffentlichkeit rückte dieses Problem z.B. im Jahre 2012 beim verheerenden Brand einer pakistanischen Textilfabrik in Karatschi, in der u.a. der Textilkonzern KiK seine Waren produzieren ließ.
Dr. Leonhard Hübner widmete seinen Vortrag der Frage nach den Voraussetzungen einer möglichen Haftung deutscher Muttergesellschaften für Menschenrechtsverletzungen durch ausländische Tochtergesellschaften oder Zulieferer und warum sich eine rechtliche Lösung des Problems häufig als schwierig gestaltet. Sind deutsche Gerichte für Menschenrechtsverletzungen auf ausländischem Boden überhaupt zuständig? Welches Recht findet auf solche Menschenrechtsverletzungen Anwendung – deutsches oder ausländisches? Wie lässt sich eine Haftung für juristisch selbstständige Zulieferer begründen?
In seinem Vortrag gelang es Dr. Leonhard Hübner prägnante und hellsichtige Antworten auf diese viel diskutierten Fragen zu geben. Wir hatten großen Spaß bei seinem Vortrag und bedanken uns bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für den gelungenen Abend!