12/10/2026
💸 13.149,50 Euro für eine Urabstimmung, die den Senat nicht bindet!
Während Semesterbeitrag und Mensapreise steigen, werden erhebliche finanzielle Mittel für eine Onlineabstimmung zur Zivilklausel eingesetzt. Laut Finanzantrag wurden dafür 13.149,50 Euro vorgesehen.
Das Ergebnis ist für die Entscheidung des Senats nicht bindend. Die Studierenden können zwar ihre Meinung äußern, die endgültige Entscheidung über die Zukunft der Zivilklausel trifft jedoch der Senat.
Natürlich ist studentische Mitbestimmung wichtig. Aber sie muss auch in einem angemessenen Verhältnis zu den entstehenden Kosten stehen.
Gerade angesichts der finanziellen Belastungen vieler Studenten halten wir diese Prioritätensetzung des AStA für falsch.
💰 Studentische Gelder gehören verantwortungsvoll eingesetzt. Wir brauchen weniger Symbolpolitik und mehr Einsatz für bezahlbares Studieren!
🎓 Forschung nur für zivile Zwecke?
Seit 2013 ist in der Grundordnung der Universität Kassel festgehalten, dass Forschung, Lehre und Studium ausschließlich friedlichen Zielen verpflichtet und auf zivile Zwecke ausgerichtet sein sollen.
Diese sogenannte Zivilklausel soll militärisch ausgerichtete Forschung und entsprechende Kooperationen begrenzen.
🔬 Das Problem liegt in der schwierigen Trennung zwischen ziviler und militärischer Forschung.
Viele wissenschaftliche Erkenntnisse haben unterschiedliche Anwendungsmöglichkeiten. Satellitentechnik ermöglicht Navigation und Wettervorhersagen, ist aber auch für militärische Kommunikation und Aufklärung relevant. Künstliche Intelligenz wird in der Medizin eingesetzt, kann aber ebenso zur Erkennung militärischer Bedrohungen beitragen.
Solche Technologien werden als Dual Use Technologien bezeichnet.
Gerade in der Grundlagenforschung lässt sich häufig nicht vorhersehen, wofür eine Entdeckung Jahre später verwendet wird.
Wissenschaftliche Erkenntnisse lassen sich nicht immer eindeutig einem zivilen oder militärischen Zweck zuordnen. Deshalb halten wir pauschale institutionelle Beschränkungen für den falschen Weg.
🔬 Forschung braucht Freiheit. Keine pauschalen Verbote!
Die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre ist durch Artikel 5 Absatz 3 des Grundgeset