LAK Rheinland-Pfalz

LAK Rheinland-Pfalz Die LandesAStenKonferenz Rheinland-Pfalz ist die Vertretung der ca. 120.000 Studentinnen und Studenten in Rheinland-Pfalz.

22/09/2021

Am Sonntag sind Bundestagswahlen in Deutschland. Nach einem langen Wahlkampf werden die letzten Stimmen in 4 Tagen in die Urnen geworfen.
Ihr wisst noch nicht wo ihr euer Kreuz setzen wollt und möchtet studentische und bildungspolitische Themen bei eurer Entscheidung berücksichtigen?
Wir haben euch hier einige hilfreiche Links zusammengestellt, wo ihr euch einlesen oder durchklicken könnt:

https://www.lak-rlp.org/pm-bundestagswahl-2021/

Viel Spaß und geht wählen!

++ Impfungen für Studierende ++07.07.-14.07. an 6 rheinlandpfälzischen CampusIn Rheinland-Pfalz startet am 07.07. eine I...
01/07/2021

++ Impfungen für Studierende ++
07.07.-14.07. an 6 rheinlandpfälzischen Campus

In Rheinland-Pfalz startet am 07.07. eine Impfaktion für Studierende, damit im Wintersemester weniger Risiko besteht die Hochschulen zu öffnen. Ihr seid Studierende in Rheinland-Pfalz und habt noch keine erste Impfung? Dann checkt die Impfaktion für Studierende aus!

WER WIRD GEIMPFT?
18- 27 Jährige mit Wohnsitz in Rheinland-Pfalz, sowie alle Studierenden (auch über 27 J.), die in Rheinland-Pfalz immatrikuliert sind.
Wer bereits einmal geimpft ist kann das Angebot nicht wahrnehmen!

WANN FINDEN DIE IMPFUNGEN STATT?
07. - 14. Juli: Erstimpfungen
11. - 18. August: Zweitimpfungen

WO WIRD GEIMPFT?
Ein Impfangebot gibt es an den folgenden Hochschulstandorten:
Campus der TU Kaiserslautern
Campus in Koblenz
Campus in Landau
Campus der JGU Mainz
Campus der Universität Trier
Campus der Hochschule Ludwigshafen

👉 Ihr müsst nicht an den Standorten immatrikuliert sein, um dort eine Impfung zu erhalten
👉 Genauere Ortsangaben werden durch die Hochschulen bekannt gegeben.

WAS WIRD GEIMPFT?
Pro Standort werden 5.000 Dosen des mRNA-Impfstoffes von BioNTech geimpft.

WIE LÄUFT ES AB?
Die Details obliegen den Hochschulen. Erkundigt euch vor Ort. Dort wird auch ggf. Personal gesucht, falls ihr die Aktion unterstützen wollt.

WAS GILT ES NOCH ZU BEACHTEN?
Ihr müsst euren Impfpass bereit haben sowie den ausgefüllten Aufklärungs- und Einwilligungsbogen zur Impfung.

++ Ein Jahr Hilferufe der Studierenden – Finanzielle Achterbahnfahrt ohne Aussicht auf ein Ende ++Gemeinsame Pressemitte...
04/05/2021

++ Ein Jahr Hilferufe der Studierenden –
Finanzielle Achterbahnfahrt ohne Aussicht auf ein Ende ++

Gemeinsame Pressemitteilung der Landesstudierendenvertretungen Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen

Ein Jahr Hilferufe der Studierenden Finanzielle Achterbahnfahrt ohne Aussicht auf ein Ende Viele Studierende befinden sich weiterhin in einer schweren finanziellen Notlage. Das Anhalten der Pandemie verschlimmert die Lage zusehends. Das BMBF unter Bildungsministerin Karliczek ändert jedoch weiter nichts an den stark kritisierten Überbrückungshilfen, um den Studierenden unter die Arme zu greifen.

Link zur ganzen PM unter https://www.lak-rlp.org/achterbahnfahrt/

https://www.lak-rlp.org/landtagswahl/Am Sonntag, den 14.03. finden in Rheinland-Pfalz die Landtagswahlen statt. Die Zusa...
09/03/2021

https://www.lak-rlp.org/landtagswahl/

Am Sonntag, den 14.03. finden in Rheinland-Pfalz die Landtagswahlen statt. Die Zusammensetzung des Landtages und die anschließende Regierungsbildung wird auch studentische Interessen betreffen. Wir haben für euch die Parteien in ihren Positionen zu studentischen Themen, wie die Ausstattung und Gestaltung der rheinlandpfälischen Hochschulen, die studentische Mitbestimmung, die Wohnraumsituation für Studierende sowie Fragen zur studentischen Mobilität zusammengestellt.

AStA Universität Mainz AStA Landau AStA TU Kaiserslautern AStA der Universität Trier AStA Hochschule Trier AStA & StuPa Uni Koblenz AStA & StuPa HS Koblenz AStA Umwelt-Campus AStA am FTSK AStA HS Kaiserslautern AStA RheinAhrCampus AStA Zweibrücken AStA - Hochschule Worms AStA HWG Ludwigshafen AStA TH Bingen

BAföG–Bezug für Wintersemester verlängert!Die Bezugsdauer des BAföG wurde in Rheinland-Pfalz pandemiebedingt für ein wei...
15/01/2021

BAföG–Bezug für Wintersemester verlängert!

Die Bezugsdauer des BAföG wurde in Rheinland-Pfalz pandemiebedingt für ein weiteres Semester verlängert. Dies teile das Ministerium für Wissenschaft Weiterbildung und Kultur (MWWK) in einer Antwort auf eine entsprechende Anfrage der LandesAStenKonferenz RLP mit. Demnach verschieben sich außerdem im Wintersemester auslaufende (fach-)semestergebundene Fristen und Termine bezgl. des BAföG um ein Semester. Nach Angaben des MWWK wird dies, anders als im Sommersemester 2020, nicht über eine Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit erwirkt.

https://mwwk.rlp.de/de/service/pressemitteilungen/detail/news/News/detail/bafoeg-unterstuetzung-keine-nachteile-fuer-studierende-im-wintersemester-20202021/

+++LANDESSTUDIERENDENVERTRETUNGEN FORDERN GRUNDLEGENDE REFORM DER ÜBERBRÜCKUNGSHILFEN+++Mit dem sogenannten "Lockdown li...
10/11/2020

+++LANDESSTUDIERENDENVERTRETUNGEN FORDERN GRUNDLEGENDE REFORM DER ÜBERBRÜCKUNGSHILFEN+++

Mit dem sogenannten "Lockdown light" kehren im November auch für die Studierenden viele Probleme des Sommers wieder. Weitere Einschränkungen beim Präsenzlehrbetrieb an den Hochschulen und vor allem der erneute Verlust von Nebenjobs erschweren die Studiensituation im Wintersemester. Eine zentrale Forderung der Studierenden sind finanzielle Hilfen, die im Gegensatz zur "Überbrückungshilfe" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) tatsächlich helfen. Die Landes-ASten-Konferenzen Bayern (LAK Bayern) und Rheinland-Pfalz (LAK RLP), die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS), das Landes-ASten-Treffen Nordrhein-Westfalen (LAT NRW) und die Landesstudierendenvertretung Baden-Württemberg (LaStuVe BaWü) halten die aktuellen Maßnahmen des BMBF für viel zu kurz gegriffen und fordern eine verlässliche Studierendenhilfe für die Dauer des Wintersemesters.

Zur finanziellen Unterstützung der Studierenden scheint Bundesbildungsministerin Karliczek an der bereits im Sommersemester viel kritisierten Überbrückungshilfe festzuhalten: „Zu Beginn der Pandemie sträubte sich das BMBF um Ministerin Karliczek stark dagegen Corona-Hilfen für Studierende zuzulassen. Bereits Anfang April starteten verschiedene Landesstudierendenvertretungen die Petition "Soforthilfe für Studierende JETZT" [1] und versandten einen offenen Brief zur finanziellen Notlage der Studierenden an Bund und Länder [2]. Erst im Juni entschied sich das Bundesministerium dazu KfW-Kredite für Studierende mit einem Zinssatz von 4,3 % ab dem 10. Monat einzurichten. Die eigentlichen zuschussbasierten Studierendenhilfen folgten erst im Juli", fasst Maximilian Frank, Sprecher der LAK Bayern zusammen.

„Auch die maximale Zuschusshöhe von 500 Euro, die abhängig vom Kontostand in der Praxis sogar noch niedriger ausfällt, ist weit entfernt von der Lebensrealität der Studierenden, liegen die durchschnittlichen monatlichen Ausgaben doch bei etwa 819 Euro [3]. Darüber hinaus werden die Hilfen auch nicht pauschal ausgezahlt, sondern direkt mit der Höhe des Kontostands verrechnet, wobei Studierende mit mehr als 500 Euro als nicht bedürftig angesehen werden. Weitere Restriktionen, wie ein überbürokratisierter Antragsprozess sowie die mangelnde technische Umsetzung der Online-Antragsstellung sorgten dafür, dass fast 40 % der Anträge nicht genehmigt wurden [4]. Die strukturellen Probleme der Überbrückungshilfe zeigten sich also bereits im Sommersemester deutlich“, meint Amanda Steinmaus, Koordinatorin des LAT NRW.

„Die Infektionszahlen gingen während des Sommers zurück, die finanzielle Not der Studierenden blieb. Dennoch erklärte das BMBF mit dem vorzeitigen Ende der Überbrückungshilfen im September die Pandemie bei Studierenden faktisch für beendet. Einige waren in der Lage erneut Nebenjobs zu finden. Wer aus Angst vor einem erneuten Lockdown sein mühsam verdientes Geld zur Seite legen konnte, wird nun durch die erneute Anwendung der 500-Euro-Deckelung hart bestraft. Für Studierende, die im November ihren Nebenjob verloren haben, gibt die allgemeine wirtschaftliche Lage auch in den Folgemonaten wenig Anlass zu Optimismus. Eine Neuauflage der Überbrückungshilfen allein für den Monat November ist daher eine Alibi-Lösung. Das BMBF würde die Studierenden damit zum wiederholten Male im Stich lassen." ergänzt Paul Senf, Sprecher der KSS.

„Eine wirkliche und krisensichere Lösung wäre die kurzfristige Öffnung des BAföG in Kombination mit einer langfristig angelegten sozialgerechten BAföG-Reform. Sollte Ministerin Karliczek jedoch stur bleiben, braucht es umfassende Anpassungen bei den Überbrückungshilfen. Zunächst ist essentiell, dass die Hilfen für das gesamte Wintersemester 2020/21 zur Verfügung stehen. Die Zuschusshöhe muss genau wie die Bedürftigkeitsgrenze deutlich angehoben werden, damit mehr Studierende erreicht werden." erklärt Raffael Plum, Koordinator der LAK Rheinland-Pfalz.

„Neben der Unterstützung in finanziellen Notlagen muss auch sichergestellt werden, dass pandemiebedingte Nachteile im Studium verhindert werden. Dazu gehört z.B. die Verlängerung aller Prüfungs-, Studien- und Studienfinanzierungsfristen. Andernfalls wird wie im Sommersemester für viele Studierende nur ein Studienabbruch in Frage kommen. Damit schadet das Bundesbildungsministerium um Frau Karliczek nicht nur vielen Studierenden, sondern auch der Gesellschaft nachhaltig." fügt Andreas Bauer, Sprecher der LaStuVe BaWü abschließend hinzu.

https://www.lak-rlp.org/wp-content/uploads/2020/11/LAK-RLP_PM_%C3%9Cberbr%C3%BCckungshilfen_Winter_web.pdf

Landes-ASten-Treffen NRW LAK Bayern KSS Konferenz Sächsischer Studierendenschaften Landesstudierendenvertretung Baden-Württemberg

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Heute ist das neue Hochschulgesetz in Kraft getreten. Die für Studierende wohl wichtigsten Änderungen sind die pandemieb...
07/10/2020

Heute ist das neue Hochschulgesetz in Kraft getreten. Die für Studierende wohl wichtigsten Änderungen sind die pandemiebedingte Erhöhung der Regelstudienzeit sowie die Abschaffung der Anwesenheitspflichten für Seminare.

Die Regelung zu Regelstudienzeit greift für im Sommersemester 2020 eingeschriebene und nicht beurlaubte Studierende, mit Ausnahme von Studierenden der Medizin und Rechtswissenschaft, welche unter Bundesgesetzgebung fallen. Die wichtigste Implikation der Regelstudienzeit betrifft die Förderdauer des BAföG, welche sich um ein Semester verlängert. Aber sie hat auch Auswirkungen auf Fristen von Stipendien, Studienkrediten und Mietverträgen in Wohnheimen.

Zentral ist ebenso Abschaffung der Anwesenheitsplicht für Seminare. Bisherige Regelungen, nach der Studierende maximal drei Fehltermine aufweisen dürfen, sind somit rechtlich nicht mehr zulässig. Für Exkursionen, Laborpraktika, Übungen o.ä. können weiterhin Anwesenheitsplichten gelten.

Die Abschaffung der Anwesenheitspflicht ergibt sich aus §26 Absatz 2 Nummer 7 des Hochschulgesetzes sowie aus der Gesetzesbegründung:
Nach dem neunen Gesetz ist eine Anwesenheitspflicht nur zulässig, wenn „diese erforderlich ist, um das Lernziel der Lehrveranstaltung zu erreichen, insbesondere bei Exkursionen, Praktika, praktischen Übungen und Laborübungen“. Letztere Aufzählung spart Seminare klar aus.
Dass normale Seminare hierunter nicht fallen, ergibt sich ebenfalls aus der Gesetzesbegründung: „Präsenzpflichten können in der Prüfungsordnung als Prüfungsvoraussetzungen unter Abwägung der Verhältnismäßigkeit geregelt werden. Dabei sind die Besonderheit der einzelnen Lehrveranstaltung und das jeweilige konkrete Lernziel zu berücksichtigen. Das mit (derartigen) Lehrveranstaltungen oftmals verfolgte Lernziel der Einübung in den wissenschaftlichen Diskurs lässt sich dabei auf vielfältige Weisen und angesichts heutiger Medien nicht ausschließlich bei Anwesenheit vor Ort erreichen.“
Das bisher weithin zur Legitimation ins Feld geführte Argument, wonach das Lernziel eines Seminares nur durch die Einübung des wissenschaftlichen Diskurses vor Ort erreicht werden könne, wir somit explizit negiert.
Des Weiteren stellt die Gesetzesbegründung klar, das Anwesenheitspflichten „rechtfertigungsbedürftige und rechtfertigungsfähige Eingriffe in die Lern- und Studierfreiheit sowie die Freiheit der Berufswahl der Studierenden dar[stellen]. Als grundrechtsrelevante Einschränkungen bedürfen sie einer gesetzlichen Ermächtigung.“
Dass die Gesetzesänderung eine Abschaffung der Anwesenheitspflicht für Seminare bewirkt, hatten ebenfalls Vertreter:innen der Regierungsfraktionen im Landtag bei der Debatte zum Gesetz deutlich betont.

+++ Landtag beschließt neues Hochschulgesetz – Regelstudienzeit verlängert +++Im Zuge der Novellierung des Hochschulgese...
16/09/2020

+++ Landtag beschließt neues Hochschulgesetz – Regelstudienzeit verlängert +++

Im Zuge der Novellierung des Hochschulgesetzes hat der rheinland-pfälzische Landtag die Erhöhung der Regelstudienzeit aufgrund der COVID-19 Pandemie beschlossen. Die Regelung greift für im Sommersemester 2020 eingeschriebene und nicht beurlaubte Studierende, mit Ausnahme von Studierenden der Medizin und Rechtswissenschaft, welche unter Bundesgesetzgebung fallen. Die Landesregierung setzt sich auf Bundesebene für eine vergleichbare Lösung auf für diese ein und zeigt sich diesbezüglich optimistisch. Die wichtigste Implikation der Regelstudienzeit betrifft die Förderdauer des BAföG, welche sich um ein Semester verlängert. Aber sie hat auch Auswirkungen auf Fristen von Stipendien, Studienkrediten und Mietverträgen in Wohnheimen.
Als LAK-RLP hatten wir die Erhöhungen der Regelstudienzeit seit April in Gesprächen mit der Landesregierung angesprochen. Wir sind sehr froh, dass sie nun landesweit über das Hochschulgesetz umgesetzt wurde. Weitere Infos in der Pressemitteilung der LAK-RLP unterhttps://www.lak-rlp.org/wp-content/uploads/2020/09/LAK_PM_HochSchG_RGS.pdf .

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