23/04/2026
📑 Am 26. März 2026 wurde im Thüringer Landtag ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Gleichstellungspolitik aufgerufen. Der Entwurf sieht grundlegende Änderungen bestehender Strukturen vor und betrifft unter anderem auch Hochschulen.
Zu den zentralen Inhalten gehören:
- Gleichstellungsbeauftragte abzuschaffen
- Gleichstellungspläne und Berichtspflichten zu streichen
- Quotenregelungen zu beenden
- Diversitätsstrukturen zurückzubauen
Damit würden wesentliche Instrumente wegfallen, mit denen Gleichstellung bisher institutionell umgesetzt wird.
Die Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an Thüringer Hochschulen (LaKoG) hat hierzu eine Stellungnahme veröffentlicht. Darin wird betont, dass Gleichstellung weiterhin ein gesetzlicher Auftrag ist und bestehende strukturelle Ungleichheiten fortbestehen. Aus Sicht der LaKoG könnten die im Entwurf vorgesehenen Änderungen dazu führen, dass zentrale Strukturen der Gleichstellungsarbeit wegfallen und deren praktische Umsetzung erschwert wird. Insbesondere für Hochschulen werden mögliche Auswirkungen auf Gleichstellungs- und Diversitätsstellen sowie auf Maßnahmen zur Förderung von Chancengleichheit benannt.
Die AfD-Fraktion beantragte, den Gesetzentwurf zur Beratung in den Bildungs-, Gleichstellungs- und Innenausschuss zu überweisen. Dieser Antrag fand jedoch keine Mehrheit. Nur die AfD stimmte dafür, alle anderen Fraktionen stimmten dagegen. Damit wurde der Gesetzentwurf bisher nicht weiter in den Ausschüssen behandelt.
Quelle: Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an Thüringer Hochschulen: Stellungnahme der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an Thüringer Hochschulen zum Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „Thüringer Gesetz zur Beendigung gleichstellungspolitischer Maßnahmen“ (Drucksache 8/3111), 1. Lesung