10/02/2020
Stellungnahme zum AStA-Plenum vom 23.01.2020
Am 23.01.2020 waren mehrere von uns, von der Hochschulgruppe Denkfabrik für Humanismus und Aufklärung, bei dem Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz zu Gast. Anlass war unser Antrag auf Förderung des Vortrags: „Isch geh Bundestag“ von Philipp Möller am 30.01.2020. Wir wollten die Gelegenheit jedoch insbesondere nutzen, nicht aufgearbeitete Anschuldigungen vergangener Streitigkeiten aufzuklären. So verfügte ein Plenum vom 03.08.2017, also vor über zwei Jahren, dass unsere Hochschulgruppe (HSG) von allen Hochschulgruppenmessen auszuschließen sei, bis wir uns von der GiordanoBrunoStiftung (GBS) distanziert hätten und stellte unter anderem fest „Die Hochschulgruppe wird wegen ihrer Einstellung zu Behinderten stark kritisiert“.
Nach über vier Stunden der belebten und teils hitzigen Diskussion scheint zumindest eine Mehrheit der Anwesenden eine Distanzierung von der GBS nicht mehr als erforderlich anzusehen, was uns hoch erfreut. Trotz mancher, fundamentaler Meinungsverschiedenheiten scheint der Vorwurf, die HSG oder GBS hätten zu irgendeinem Zeitpunkt behindertenfeindliche Einstellungen geteilt, nicht mehr mehrheitsfähig. Obwohl der damalige Beschluss (noch) nicht aufgehoben wurde, so ist zumindest der Antrag auf Förderung des Möller-Vortrags mit der Auflage angenommen worden, sich lediglich für die Preisverleihung der GBS an Peter-Singer im Jahre 2011 öffentlich zu distanzieren.
In dieser Stellungnahme wollen wir daher unsere Position als HSG in der gebotenen Länge nochmal erläutern, sowie auf drei der entscheidendsten Kritikpunkte eingehen, nämlich die Preisverleihung an Peter Singer, unsere Beiträge auf dem Campus sowie die Idee, dass sich Ideen und Personen voneinander getrennt betrachten lassen.
Wofür stehen wir?
Als evolutionäre Humanisten sind wir der Ansicht, dass der Mensch wie jedes andere Lebenswesen als ein Produkt der Evolution begriffen werden muss und nicht etwa als die Krone der Schöpfung. Daraus folgen naturalistische Weltanschauung, Säkularismus und die Suche nach vernunftbasierter Ethik. Für die Tierrechte begründet der evolutionäre Humanismus eine ethische Verantwortung gegenüber allen anderen Lebewesen, die in irgendeiner Weise zur Empfindung von Leid fähig sind. Sie alle haben schützenswerte Bedürfnisse in Bezug auf ihren jeweiligen Eigenarten.
Der wichtigste Kern der humanistischen Prinzipien ist und bleibt die Menschenwürde. Wir glauben: Jedem einzelnen Menschen kommen von Geburt an dieselbe unverletzliche Menschenwürde und alle einhergehenden Menschenrechte zu. Das Prinzip der Menschenwürde bedeutet auch, dass unter keinen Umständen individuelles Menschenleben gegen Interessen des Kollektivs abgewogen, oder in der Wertigkeit von Menschen unterschieden werden darf.
Zur Diskussionskultur in unserer HSG und der GBS:
Über die Jahre haben wir in enger Zusammenarbeit mit der Regionalgruppe GBS Mainz/Rheinhessen ev. zahlreiche Veranstaltungen zu einer Fülle von klassisch humanistischen, tagespolitischen und hochumstrittenen Themen durchgeführt. Davon seien hier einige Beispiele genannt:
• „Alternativmedizin – Wirklich eine Alternative?“ mit Natalie Grams,
• „Gottlos glücklich – Warum wir ohne Religion besser dran wären“, mit Philipp Möller
• „Integration – Ein Protokoll des Scheiterns“ mit Hamed Abdel-Samad,
• „‘Brennpunkt Nordkorea‘: Vortrag zur Menschenrechtslage“ mit Nicolai Sprekels,
• „Die Grenzen der Toleranz – Warum wir die offene Gesellschaft verteidigen müssen“ mit Dr. Michael Schmidt-Salomon
• „Platz da! Hier kommen die aufgeklärten Muslime“ mit Lale Akgün
• „Wider die Natur? Homosexualität und Evolution“ mit Prof. Volker Sommer
Unser Ziel ist es, die Meinungsbildung in der Gruppe der Studierenden zu ermöglichen, Meinungsvielfalt zu erzeugen, sowie auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung die politische Bildung, das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft der Studierendenschaft zur aktiven Toleranz und zum Eintreten für die Grund- und Menschenrechte zu fördern. (Vgl. §108 Abs.4 S.2 Nr.1 und Nr.5 HochSchG RLP).
Wie ist aber mit den Bedenken umzugehen, dass eine Plattform missbraucht werden könnte, um Unwahrheiten oder menschenverachtende Ansichten zu verbreiten?
Als Ausgangspunkt nehmen wir an, dass eine sachliche Debatte, soweit sie fair sowie zwischen Rednern von vergleichbarem Wissensstand und rhetorischen Fähigkeiten stattfindet, einen positiven Einfluss auf die Gesamtheit der Zuschauer haben wird. Dass sich Menschen zu Ideen hinziehen lassen, die ethisch oder wissenschaftlich unhaltbar sind, sehen wir in Abkapselung begründet und darin, dass Gegenvorstellungen zu oft ausbleiben.
Darüber hinaus führen Diskussionen zu einem besseren Verständnis der jeweils anderen Perspektive und vermitteln ein hohes Maß an Informationen und Argumenten, die dem Publikum vorher unbekannt waren. Unser Ziel für Veranstaltungen ist, dass alle Teilnehmer den Saal klüger verlassen, als sie ihn betreten haben. Gerade die Auseinandersetzung mit falschen Ideen kann den Erkenntnisprozess insgesamt vorantreiben.
Das heißt keineswegs, dass jede Meinung im Rahmen einer Debatte so behandelt werden müsste, als sei sie akzeptabel oder gleichwertig. Gerade in seinem Buch „Grenzen der Toleranz“ erkennt GBSVorstandssprecher Dr. Michael SchmidtSalomon, dass die „Toleranz“ gegenüber manchen Ideen auch eine Grenze haben muss, orientiert an der Regel „Keine Toleranz der Intoleranz“. Unabdingbar bleibt jedoch, nicht nur mit Empörung zu reagieren, sondern die jeweiligen argumentativen Fehler zu finden, Tatsachen richtigzustellen und eine alternative Ansicht zu begründen.
„Demagogen feiern mit halben Wahrheiten ganze Erfolge. Um sie zu stoppen, muss man ihnen recht geben, wo sie recht haben, und sie dort kritisieren, wo sie die Wirklichkeit verzerren. So löscht man das Feuer, auf dem sie ihr ideologisches Süppchen kochen.“ Michael Schmidt-Salomon
Gerade daraus ergibt sich das Bedürfnis eines verantwortungsvollen Umgangs mit unserer Plattform. Wir würden Redner immer dann nicht zu Vorträgen einladen, wenn diese nach unserem Erachten, durch leere Rhetorik oder wissenschaftliche Unwahrheiten, den oben aufgezählten Zwecken zuwiderlaufen, besonders wenn eine ausreichende Gegenrede nicht sichergestellt ist. Ebenso würden wir Rednern dann keinesfalls eine Plattform bieten, wenn diese die Würde anderer Menschen angreifen oder Positionen salonfähig machen, die jenen Prinzipien widersprechen, die wir als unabdingbare Voraussetzung friedlichen menschlichen Zusammenlebens betrachten.
Distanzierung von Singers Positionen:
Seit jeher am kontroversesten beurteilt wird die Verleihung des „Ethik-Preises der Giordano-Bruno-Stiftung“ an den Philosophen Peter Singer. Singer wurde 2011 von der GBS für seine Leistungen als Tierrechtler ausgezeichnet, zusammen mit Paola Cavalieri, insbesondere für die Initiierung des Great Ape Project (Thema: Ausweitung einiger Menschenrechte auf Menschenaffen). Dass Peter Singer, neben Paola Cavalieri und dem konkreten Projekt, explizit für seine Tierethik ausgezeichnet wurde, halten wir für einen wichtiges Detail, denn gerade darin liegt der Äußerungsgehalt des Preises begründet. Dies ist letztlich die Meinung, die man dadurch der GBS als Stiftung zurechnen kann.
Dass sich die GBS nicht nur für Tier- und Menschenrechte generell, sondern gerade auch für Behinderte einsetzt, zeigt unter anderem, dass bereits 2007 in den Räumen der Giordano-Bruno-Stiftung die Verleihung des Robert-Mächler Preises an die Behindertenaktivisten Walter Maria Schubert und seine Frau Anita stattfand. Das Ehepaar erhielt damals den Preis für „ihren jahrzehntelangen, unter großen persönlichen Opfern geleisteten couragierten Beitrag zur Integration behinderter Menschen in der Gesellschaft, insbesondere für ihre Hilfstätigkeit in Afghanistan zur pädagogischen Förderung kriegsversehrter Kinder".
Es wurde jedoch die Frage aufgeworfen, ob Singers Tierethik nicht ebenfalls in untrennbaren Zusammenhang mit seiner Menschenethik steht und selbst falls nicht, inwieweit sich Ideen und Personen überhaupt voneinander trennen lassen. Ist es vertretbar, einer Person einen Preis für gute Ideen zu verleihen, wenn diese zugleich völlig unvertretbare Positionen öffentlich äußert?
Es erscheint uns abwegig, dass mit der Begründung der Tierrechte auf Basis der Empfindung von Freude und Leid, zwingend behindertenfeindliche Ethik verbunden ist. Zum einen lassen sich Tierrechte nur so sinnvoll herleiten, zum anderen greifen gerade hier die Prinzipien der Menschenwürde und erweitern die Menschenrechte.
Bezüglich Singers Menschenethik folgen wir vollumfänglich den Erläuterungen von GBSVorstandssprecher SchmidtSalomon aus dem Artikel „Schmidt-Salomon sagt Laudatio auf Peter Singer ab“ vom 25.05.2015 (Eine Reaktion auf ein NZZ-Interview mit Singer). Dieser wichtige Artikel soll hier im Wesentlichen nochmals zusammengefasst werden, besonders in Hinblick auf die Unvereinbarkeit von Singers Menschenethik mit dem humanistischen Welt- und Menschenbild:
Der Standpunkt Michael Schmidt-Salomons und der GBS lässt sich demnach auf folgenden Nenner bringen: „Lebensrecht für alle, Lebenspflicht für niemanden! […] Dies ist eine klare, unmissverständliche Position, für die man auch in der Bevölkerung großen Rückhalt finden kann! Deshalb ist es mir völlig unverständlich, warum Peter Singer das Recht auf Leben ab der Geburt so scharf angreift! Sollte er in dem Interview gemeint haben, dass Säuglinge noch keine Personen im empirischen Sinne sind, weil sie noch nicht über ein Bewusstsein ihrer selbst verfügen und die Zukunft nicht antizipieren können, so hätte er dies exakt so formulieren müssen – und zwar verbunden mit dem Hinweis, dass wir trotzdem alle Säuglinge von Geburt an im normativen Sinne als Rechtspersonen behandeln sollten, weil eine Aufhebung des Menschenrechts auf Leben, selbst wenn sie sich nur auf die ersten vier Wochen beziehen würde, mit katastrophalen sozialen Konsequenzen verbunden wäre!“
Eine andere Frage des NZZ-Interviews stellte Peter Singer vor die hypothetische Erwägung, ob es moralisch wäre, ein einzelnes Kind zu foltern, wenn es der gesamten Menschheit dauerhaftes Glück verschaffe, was Peter Singer im Sinne des von ihm vertretenen Präferenzutilitarismus bejaht. In Reaktion darauf stellt Michael Schmidt-Salomon fest: „Das klingt so, als wolle Peter Singer ein weiteres Menschenrecht, nämlich den Schutz vor Folter, zur Disposition stellen. […] Selbst wenn Peter Singer dies nicht beabsichtigt haben sollte, ist eine derartige Antwort aus dem Munde eines renommierten Ethikers unverantwortlich.“
„Im Mittelpunkt des Singerschen Ansatzes standen früher die ‚Interessen der Individuen‘ – nicht der ‚Nutzen der Gesellschaft‘. Ich habe den Eindruck, dass sich dies in den letzten Jahren geändert hat. Singers Argumentation zielt zunehmend auf den größtmöglichen Nutzen innerhalb eines abstrakten Gesamtsystems ab. Die Individuen erscheinen in seinem Denksystem nicht mehr als einzigartige Lebewesen mit ureigenen Interessen, sondern als anonyme Container für quantifizierbare Wohl- oder Unwohlempfindungen, die gegeneinander verrechnet werden.“
Anlass zur Kommentierung gab auch die Aussage Singers: „Empfindet sich jemand als Belastung für seine Familie, ist es nicht unbedingt unvernünftig, dass er sein Leben beendet“. Auch hier folgen wir ganz der Entgegnung durch Michael SchmidtSalomon: „Ich hätte von Peter Singer eine deutlich andere Antwort erwartet. Denn erstens gibt es in keiner Gesellschaft, die Sterbehilfe legitimiert hat, einen erhöhten Druck auf alte Menschen, sich selbst zu töten. Zweitens müsste man, falls ein solcher Druck wirklich entstehen würde, alles unternehmen, um ihm entgegenzuwirken. Denn jeder Aktivist, der sich für ‚Humanes Sterben‘ einsetzt, kämpft für das Recht des Individuums, selbstbestimmt sterben zu können – keineswegs für die Pflicht, zugunsten eines kollektiven Nutzens sterben zu müssen! Doch genau in diese Richtung zielt Singers abschließende Bemerkung zur Sterbehilfe. […] Er ruft geradewegs dazu auf, unsere Solidarität mit Hilfsbedürftigen innerhalb unserer Gesellschaft aufzugeben, weil wir angeblich nur so unseren ethischen Verpflichtungen gegenüber hungernden und entrechtenden Menschen in den Entwicklungsländern nachkommen könnten. Ich halte diese Auffassung nicht nur für politisch und ökonomisch falsch, sondern auch für ethisch untragbar.“
„Seine […] Behauptung, Peter Singers Position sei nicht „behindertenfeindlich“, sondern sogar ‚behindertenfreundlich‘, müsse er nach der Lektüre des NZZ-Interviews leider revidieren, sagte Schmidt-Salomon. Denn Singer habe seine Argumente offenkundig so stark zugespitzt, dass sie sich tatsächlich zum Nachteil von Behinderten auswirken könnten: ‚Indem Peter Singer dazu aufruft, die notwendigen Ressourcen zur Verbesserung der Lebensbedingungen in der Dritten Welt ausgerechnet aus den spärlichen Mitteln zur Unterstützung von alten, kranken und behinderten Menschen zu schöpfen, legitimiert er einen Solidaritätsbruch mit jenen Gesellschaftsmitgliedern, die unsere Hilfe am dringendsten benötigen. Unterfüttert wird dies noch mit einer unzulässigen Negativbewertung der Lebensqualität kranker und behinderter Menschen. […] Früher orientierte ich mich an der guten, alten hermeneutischen Regel ‚im Zweifel für den Autor‘, aber mittlerweile sind meine Zweifel am Zweifel so sehr gewachsen, dass ich Singers diesbezügliche Positionen selbst bei wohlwollendster Betrachtung nicht mehr mittragen kann.‘“
Trennbarkeit von Ideen und Preisverleihung an Singer:
Wir sind der Ansicht, dass sich Michael Schmidt-Salomon im zitierten Artikel auf die einzig sinnvolle Art und Weise distanziert hat, nämlich indem er sachlich und präzise aufgezeigt hat, wo genau Singer die Bedeutung der Menschenwürde verkennt, inwiefern das Menschenwürdeprinzip, wie die GBS es verteidigt, hierzu in unauflösbarem Widerspruch steht und was daraus für den Umgang mit Singers Ideen und seiner Person folgt. Dies wiegt unseres Erachtens weit mehr als eine rein symbolische „Aberkennung“ des Preises. Auch unsere Stellungnahme folgt diesem Prinzip. Deren Ausführlichkeit soll keinesfalls den Eindruck erwecken, dass uns eine „klare“ Distanzierung von Singer nicht gelingen würde. Eine ernste, inhaltliche Auseinandersetzung mit Kritik, ebenso wie das Bekenntnis zu den Werten, die wir wirklich vertreten, halten wir schlicht für deutlicher, wichtiger und wertvoller als ein kurzangebundenes Lippenbekenntnis der Distanzierung.
Eine offizielle Aberkennung kann unseres Erachtens nicht gefordert werden. Zunächst ist die Rücknahme von Preisen generell unüblich. Während z.B. erschlichene Doktortitel zuweilen entzogen werden, wurde noch nie ein Nobelpreis aberkannt. Sofern bei Preisverleihungen Trophäen ausgegeben, Preisgelder ausgezahlt und Zeremonien angehalten werden, ist die Sinnhaftigkeit einer symbolischen Aberkennung zweifelhaft.
Wir halten es grundsätzlich für unzulässig, aus der Ablehnung bestimmter Positionen eines Menschen zwingend die Ablehnung aller seiner Positionen oder schlichtweg seiner Person abzuleiten. Den Unterschied zwischen der Preisverleihung an einen Denker und der inhaltlichen Auseinandersetzung mit ihm, zeigt indessen auch der Nachtrag desselben Artikels, der nach einer Ausladung Singers von einem bereits angekündigten Vortrag, hinzugefügt wurde: „Der gbs-Sprecher kritisierte die Ausladung Singers in mehreren Stellungnahmen als ‚gravierende Fehlentscheidung‘. Es widerspreche der Streitkultur der Aufklärung, kritische Denker mundtot zu machen. Er selbst habe im Mai aufgrund der inhaltlichen Differenzen zwar keine ‚Lobrede‘ mehr auf Peter Singer halten können, würde jedoch jederzeit gerne mit dem australischen Philosophen diskutieren - gerade auch über solche Positionen Singers, die er als besonders kritisch einschätze.“
Wir verallgemeinern das so: Nach unserer Überzeugung ist die sachliche Auseinandersetzung der langfristig einzige Weg, den Erkenntnisprozess voranzutreiben und solche Ansichten effektiv zu bekämpfen, die möglicherweise eine Bedrohung für die im Grundgesetz verbürgten Rechte und Prinzipien darstellen. Allerdings: Wer die fundamentalsten Werte der aufgeklärten Gesellschaft, allen voran die Menschenwürde, untergräbt oder deren Bedeutung verkennt, sollte kein Träger eines humanistischen Ethikpreises sein, ebenso wenig das Subjekt einer Laudatio.
Bei der Verleihung des Ethikpreises im Jahr 2011 stellte Michael SchmidtSalomon im Artikel zur Preisverleihung: „Zur Debatte um Peter Singer“ ebenfalls klar, dass die Preisverleihung ein konkretes Projekt und die Tierethik Singers betreffe, äußert sich hingegen im Sinne dieser Differenzierung wie folgt: „[…] jedoch würden wir als humanistische Stiftung niemals einen Mann auszuzeichnen, der auch nur im Entferntesten ‚Hetze gegen Behinderte‘ betreibt.“
Für die Preisverleihung sprach zunächst der Aspekt, dass das konkrete Projekt im Vordergrund stand, wie aus der Begründung und der Mitverleihung an Paola Cavalieri hervorgeht. Außerdem der Umstand, dass Singer ab 1993 den Einwand des Philosophen Norbert Hoerster akzeptiert hatte, dass nur die Geburt „als Grenze sichtbar und selbstverständlich genug“ sei, „um ein sozial anerkanntes Lebensrecht zu markieren“. Viele von Singers problematischsten Ansichten, die auch vom Behindertenplenum zitiert wurden, waren erst 2015 im besagten NZZ-Interview getätigt worden. Dass sich in der damaligen Kritik des Behindertenreferats überwiegend auf Passagen dieses Interviews berufen wurde, ist zumindest ein starkes Indiz dafür, dass Singer dort extremere Ansichten offenbarte, als zum Zeitpunkt der Preisverleihung bekannt waren.
Das ursprüngliche Abweichen Singers von den angesprochenen Grundsätzen erschien jedenfalls noch eher als ein schwerwiegender Fehltritt Singers, der durch Annahme des Einwands Hoersters beseitigt wurde. Dass Singer das Anerkenntnis des normativ gleichen Lebensrechts nochmals aufgab, erscheint im Nachhinein als Hinweis, dass Singer dessen Bedeutung auch früher nicht vollständig geteilt hatte.
Problematisch war von Anfang an, dass Deutsch für Singer eine Fremdsprache ist und dass das Menschenwürdeprinzip im englischen Sprach- und Philosophieraum generell unterentwickelt ist. Viele Quellen deuteten jedoch darauf hin, dass Singer die betreffende Kritik aus dem deutschen Raum verstand und zu Herzen nahm. So etwa im FAZ-Artikel „Im Gespräch: Peter Singer - Sind Sie der gefährlichste Mann der Welt?“, ebenfalls aus 2011.
Bezüglich des ebenfalls kritischen Spiegel-Artikel aus 2001; „Nicht alles Leben ist heilig“, kommt Michael Schmidt-Salomon zu folgendem Ergebnis: „[…] Fakt ist: Würde ich von Peter Singer nur dieses eine, immer wieder zitierte Spiegel-Interview aus dem Jahre 2001 kennen, hätte ich ganz bestimmt nicht zugestimmt, ihn mit einem Ethik-Preis auszuzeichnen. Allerdings gibt dieses Interview Singers Positionen streckenweise nur sehr verzerrt wieder – während der Anfang des Interviews in Ordnung ist, ist der Schluss geradezu ein Musterbeispiel für schlechten bzw. politisch manipulativen Journalismus.“
Die Preisverleihung ist unter der Prämisse akzeptiert worden, dass im früheren Interview schwerwiegende journalistische Fehler passiert sind, auch durch das Herausstreichen wichtiger Passagen. Womöglich wurde dadurch die rein philosophische Diskussion zur Begründung des Lebensrechts mit der Anzweiflung dessen vermischt, worauf der Kontrast zu Singers damaligen Werken und öffentlichen Äußerungen hinweist. Es lässt sich jedenfalls im Umkehrschluss festhalten, dass der Preis schon wegen des Spiegel-Interviews nicht vergeben worden wäre, wenn von den dort zum Ausdruck kommenden Positionen ausgegangen worden wäre.
Sofern argumentiert wird, dass schon zum Zeitpunkt der Preisverleihung Positionen von Peter Singer vertreten wurden, die die Verleihung des Preises hätten ausschließen müssen, glauben wir daher, dass die Beurteilung dieser Entscheidung mehrere Ansichten zulässt und nicht ohne weiteres möglich ist. Wir können jedoch wegen der obigen Anhaltspunkte sicher davon ausgehen, dass der Preis trotz der vielen herausragenden Leistungen nicht vergeben worden wäre, wenn alle heute bekannten Aussagen und Positionen Singers sowie die daraus hervorgehende Gesamtbeurteilung, bei der Entscheidung bewusst gewesen wären.
Im Vorfeld der Preisverleihung hatte ein intensiver Austausch zwischen Peter Singer und Michael Schmidt-Salomon stattgefunden, in dem Singer seine Position von 1993 nochmals bestätigt hatte und Zweifel des Spiegel Artikels von 2001 ausgeräumt wurden. Die GBS hat konsequent darauf geachtet, dass Singer die Kritikpunkte der humanistischen Perspektive nachvollzieht und akzeptiert. Basis für die Preisverleihung war das Anerkenntnis des Lebensrechts ab der Geburt, genauso wie der Verzicht auf unzulässige Kollektivabwägungen und der teils unverantwortlichen Art- und Weise seiner Äußerungen. Eben jene Beachtung von humanistischen Prinzipien, die im 2015er-Artikel von Michael Schmidt-Salomon und in dieser Stellungnahme dargestellt wurden.
Singers Abweichen von diesem Konsens stellt jenen Bruch dar, auf den Schmidt-Salomon in seinem Statement zur Absage der Laudation reagiert hat. Die scharfe Kritik an den neueren Aussagen Singers sehen wir demnach als notwendige, aber auch ausreichend klare Distanzierung und Positionierung durch die GBS an.
Ergebnis:
Als Hochschulgruppe kommen wir somit zu dem Schluss, dass spätestens durch Singers Abweichen vom Menschenwürdeprinzip, die Verleihung eines humanistischen Ethikpreises heute nicht mehr in Betracht kommen würde. Wir distanzieren uns in diesem Sinne nicht nur von denjenigen Äußerungen zur Menschenethik Singers, die wir für unvertretbar halten, sondern auch von der Gesamtwürdigung durch die infragestehende Preisträgerschaft.
Bezüglich der vergangenen AStA-Streitigkeit stehen wir weiterhin zu den Mitgliedern, die damals unsere HSG verteidigt haben. Wir lehnen die (niemals begründete!) Unterstellung ab, dass behindertenfeindliche Äußerungen von Seiten unserer Mitglieder ergangen wären. Wir wissen, dass die hier geteilten Positionen zum evolutionären Humanismus und zur Menschenwürde stets von ihnen vertreten wurden, auch wenn dies in der Singer-Diskussion untergegangen sein mag.
Wir kommen nach alledem zu dem Ergebnis, dass sich die Giordano-Bruno-Stiftung und die Hochschulgruppe eindeutig und ausreichend zu den Werten positioniert haben, die der Verfassung zugrunde liegen und die der Verantwortung der studentischen Selbstverwaltung gerecht werden.