07/10/2026
Mehr als jede dritte studierende Person in Deutschland ist von Armut betroffen. Besonders hoch ist die Armutsquote bei Studierenden, die allein leben: Von ihnen sind 82,4 Prozent armutsbetroffen, mehr als fünfmal so viele wie in der Gesamtbevölkerung. Zugleich müssen sie im Median fast die Hälfte ihres verfügbaren Einkommens für das Wohnen aufbringen. Diese Bilanz zieht die neue Kurzexpertise „Arm im Studium – Einkommen, Wohnkosten und Bedarfssätze im Realitätscheck“ der Paritätischen Forschungsstelle, die der Paritätische Gesamtverband und das Deutsche Studierendenwerk gemeinsam vorstellen.
Bei einem Medianeinkommen von 900 Euro und medianen Wohnkosten von 461 Euro bleiben alleinlebenden Studierenden rechnerisch nur rund 439 Euro für den gesamten übrigen Lebensunterhalt, weniger als der aktuelle BAföG-Grundbedarf von 475 Euro vorsieht.
Schon die aktuell geltende BAföG
-Wohnkostenpauschale von 380 Euro deckt die tatsächlichen Wohnkosten alleinlebender Studierender nicht ab, die liegen im Median bereits 81 Euro darüber. Die von der Bundesregierung geplante Anhebung auf 440 Euro zum 1. April 2027 bleibt dann immer noch unter den 461 Euro zurück, die die Studie ermittelt hat.
Der Paritätische Gesamtverband und das Deutsche Studierendenwerk fordern die Bundesregierung gemeinsam auf, den Grundbedarf schneller auf ein existenzsicherndes Niveau anzuheben, die Wohnkostenpauschale realitätsgerecht zu bemessen und beide Leistungen dauerhaft an die tatsächliche Kostenentwicklung zu koppeln, etwa orientiert an der Düsseldorfer Tabelle. Der Wohnzuschlag für Studierende im Elternhaus sollte ausgeweitet statt abgeschafft werden.
Zudem müsse der Zugang zum BAföG einfacher und niedrigschwelliger werden, damit die Förderung wieder mehr anspruchsberechtigte Studierende tatsächlich erreicht. Beide Organisationen begrüßen den von der Bundesregierung geplanten, KI-gestützten BAföG-Chatbot sowie den geplanten, ebenfalls KI-basierten Antragsassistenten auf dem BAföG-Online-Antragsportal bafoeg-digital.de.