Gutachten und Fachberaten

Gutachten und Fachberaten Erstelle in Auftrag einer Privatperson oder eines Gerichtes Pflegehaftungsgutachten, Hilfsmittelgutachten, Pflegeeinstufungsgutachten und Hygieneberatung.

08/11/2025

🏥 WICHTIG:

Neue Pflege-Regelungen ab 2026!

Der Bundestag hat am 6. November 2025 das Pflegekompetenzgesetz beschlossen.Hier die wichtigsten Änderungen mit Beispielen:

✅ FÜR PFLEGENDE ANGEHÖRIGE

🔹 Weniger Bürokratie bei Anträgen
Formulare werden einfacher und verständlicher💡
Beispiel: Statt 5 Seiten Antrag für Pflegehilfsmittel gibt es künftig ein vereinfachtes 2-Seiten-Formular mit klaren Fragen.

🔹 Beratungspflicht reduziert
Bei Pflegegrad 4 und 5:
Nur noch 2x statt 4x pro Jahr💡 Beispiel: Frau Müller pflegt ihren Mann (Pflegegrad 5) und bezieht nur Pflegegeld. Bisher musste sie alle 3 Monate einen Beratungsbesuch nachweisen. Ab jetzt reichen 2 Besuche pro Jahr.

🔹 Verhinderungspflege - NEUE FRIST!
Kosten müssen bis Ende des Folgejahres beantragt werden💡 Beispiel: Sie nehmen im März 2026 Verhinderungspflege in Anspruch. Die Kosten können Sie bis 31.12.2027 bei der Pflegekasse einreichen.

🔹 Kinderkrankentage bleiben
15 Tage pro Kind (30 für Alleinerziehende) auch 2026💡 Beispiel: Ihr 8-jähriges Kind hat Grippe. Sie können 15 Arbeitstage zu Hause bleiben und bekommen Kinderkrankengeld.

✅ FÜR PFLEGEBEDÜRFTIGE

🔹 Schnellere Versorgung
Pflegekräfte dürfen mehr selbst entscheiden💡
Beispiel: Herr Schmidt hat eine chronische Wunde. Die Pflegefachkraft kann jetzt direkt den Verband wechseln und die Wundversorgung anpassen – ohne erst auf den Arzt zu warten.

🔹 Bessere Betreuung bei:
• Diabetes
• Chronischen Wunden
• Demenz💡
Beispiel: Eine Diabetikerin braucht eine Anpassung ihrer Insulindosis. Die Pflegefachkraft kann dies nach einer ärztlichen Erstdiagnose künftig eigenständig vornehmen.

🔹 Mehr Prävention
Pflegekräfte können direkt beraten💡 Beispiel: Die Pflegekraft erkennt Sturzgefahr in der Wohnung und kann direkt Hilfsmittel wie Haltegriffe empfehlen – ohne Umweg über den Arzt.

🔹 Neue Wohnformen
Mehr Auswahl zwischen ambulant und stationär💡
Beispiel: "Stambulante" Wohngemeinschaft: 8 Senioren leben zusammen in einer WG mit 24h-Betreuung, aber jeder hat sein eigenes Zimmer und mehr Freiheit als im klassischen Heim.

✅ FÜR PFLEGEEINRICHTUNGEN & FACHKRÄFTE

🔹 Mehr Befugnisse für Pflegekräfte
Dürfen bestimmte Behandlungen eigenständig durchführen💡
Beispiel: Eine examinierte Pflegekraft darf bei einem Demenzpatienten eigenständig die Medikation zur Beruhigung anpassen, wenn sie die Notwendigkeit erkennt.

🔹 Weniger Papierkram
Dokumentation wird auf das Nötige reduziert💡
Beispiel: Statt 30 Minuten Dokumentation pro Patient reichen künftig 15 Minuten für die wichtigsten Informationen. Die gesparte Zeit kommt der direkten Pflege zugute.

🔹 Längere Prüfabstände
Bei guter Qualität: Nur noch alle 2 Jahre statt jährlich💡
Beispiel: Ein ambulanter Pflegedienst mit sehr guter Bewertung wird künftig nur noch alle 2 Jahre vom Medizinischen Dienst geprüft – weniger Stress, mehr Zeit für Patienten.

🔹 Mehr Verantwortung = Attraktiverer Beruf💡
Beispiel: Junge Menschen überlegen eher, Pflege zu studieren, weil sie nicht nur "Assistenz" sind, sondern eigenverantwortlich behandeln dürfen.

💶 KRANKENKASSEN

🔹 Keine Beitragserhöhung 2026
2 Milliarden Euro Sparpaket stabilisiert die Kassen💡
Beispiel: Ihr Zusatzbeitrag bei der Krankenkasse bleibt 2026 stabil – keine böse Überraschung im Geldbeutel.

Das Gesetz tritt ohne Zustimmung des Bundesrates in Kraft./

Quelle: Deutscher Bundestag. 6.11.2025

08/02/2023

"Das habe ich ja gar nicht gewusst".
"Das sagt einem doch niemand".

Pflegekassen verschweigen lieber!

Es ist leider die traurige und bittere Wahrheit, dass Pflegebedürftige und pflegende Angehörige schlecht bis gar nicht über die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, die verschiedenen Kombinations- und Unterstützungsmöglichkeiten informiert sind, geschweige denn wissen, wie Sie Leistungen beantragen und schlimmer noch abrechnen müssen.

Pflegekassen haben den gesetzlichen Auftrag zu beraten, tun es in den meisten Fällen jedoch nur mangelhaft.

Darum nutzen Sie die Möglichkeit, sich an unabhängige und neutrale Beratungsstellen wie die meine zu wenden, um bestens informiert zu sein und professionelle Hilfe beim Beantragen und Durchsetzen von Pflegeleistungen zu erhalten.

beim Antrag und der Abrechnung von Verhinderungspflege unterstützen lassen!










Adresse

Dahlienweg
Nittendorf

Telefon

015206302712

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