29/09/2025
Das war in diesem Sommer in den Schlagzeilen, bei uns ist es jetzt im - zumindest die gedruckte Fassung eines Vortrags, der 1987 in Osnabrück - Die Friedensstadt gehalten wurde.
Damals referierte der Ernst Gottfried (1929-2021), seit 1981 Richter am Bundesverfassungsgericht, am Fachbereich der Universität Osnabrück zum Thema: "Die Praxis der Entscheidungsfindung des Bundesverfassungsgerichts".
Er leitete den Vortrag mit den selbstreflektierten Worten ein: "Die Funktion dieses Gerichts ist abgehoben von der Realität der im übrigen. Was 'Justiz' ist, wird nicht durch das Bundesverfassungsgericht repräsentiert, und ich fürchte, daß dieses Abgehobensein auch uns zu einem Gutteil daran hindert, uns von uns selbst zu distanzieren." Deswegen freue er sich auf die "Möglichkeit, durch die ein Stück von der Außensicht des Gerichts kennnenzulernen."
Auch zum Thema der äußerte sich Mahrenholz: "Innerhalb des Gerichts traut jeder dem anderen Kollegen die zu, die mit seinem verbunden ist. Kammern müssen deshalb nach sachlichen Gesichtspunkten zusammengesetzt werden und nicht danach, ob "draußen" eine annehmbarer wird, wenn die Unterschriften auch auf eine politische Mischung hinweisen. Ein verliert seine Unabhängigkeit, wenn es überhaupt Erwägungen Raum gibt, die nicht von der Sache her legitimiert sind."
Ein spannender und ein schönes einer bedeutenden niedersächsischen und bundesdeutschen Persönlichkeit aus den Jahren.