01/03/2019
Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen,
die Vorlesungszeit ist nun vorbei, und die Prüfungen sind in vollem Gange. Wichtig dabei sind immer auch die Prüfungseinsichten. In den vergangenen Semestern ist uns allerdings zu Ohren gekommen, dass an der Universität nicht alle wissen, welche Rechte und Pflichten es in Bezug auf die Einsichtnahme von Prüfungen gibt. Deswegen haben wir uns Ende
2017 dieses Themas angenommen und freuen uns, euch mitteilen zu können, dass der Senatsausschuss Lehre im November des vergangenen Jahres einen universitätsweit gültigen Leitfaden für Prüfungseinsichten verabschiedet hat. In diesem Leitfaden ist u.a. beschrieben, wie die Prüfungseinsicht ablaufen sollte, in welchem Umfang Notizen gemacht werden dürfen und wie ihr euch vertreten lassen könnt. Fakultäts- oder Institutsweite Regelungen, die den in diesem Leitfaden aufgeführten gesetzlichen Regelungen nicht widersprechen, behalten natürlich Gültigkeit.
Zu finden ist der Leitfaden unter diesem Link direkt auf der Homepage der Universität:
https://www.student.uni-stuttgart.de/pruefungsorganisation/document/Leitfaden_fuer_Pruefungseinsichten.pdf
Solltet ihr Fragen, Anregungen oder Probleme haben, meldet euch gerne bei uns unter der Mailadresse [email protected]
Viele Grüße
eure Studierendenvertretung